Zitat: Das haus gehört euch beiden wenn es nach der ehe erworben wurde und ihr keine gütertrennung ehevertrag habt.
Wer da weiterhin wohnen darf/kann hängt von den finanzen ab.
Sorgerecht bekommen meist beide eltern wobei das familiengericht bei scheidung entscheidet bei wem die kinder wohnen werden ( ab 14 jhr. können die kids selbst mitentscheiden)
Gemeinsame schulden müssen auch beide teilen
Schuldprinzip ist schon längst abgeschafft, du kannst deiner frau weder vorschreiben wo sie wohnt noch ob sie die kids behalten darf.
Und unterhaltspflichtig bist du auch für deine kids plus teilweise für deine frau.
Dazu kommt noch versorgungsausgleich plus eventuel zugewinn auszahlung.
Eins ist sicher, du darfst deine frau NICHT vor die tür setzen wenn kinder da sind. Aallerdings hast du das recht zu bestimmen wer in eurem haus mitwohnen darf!
Letzendlich endet so eine geschichte meist so: bei jüngeren kinder bekommt die mutter das wohnrecht, du hast aber sorgerecht plus umgangsrecht.
Das haus wird verkauft, schulden getilgt und der rest halbiert.
Unterhalt muss du zahlen bis zum selbst erhalt ist so um die 975 Euros/monat.
Selten so einen Quatsch gelesen.
Natürlich gehört das Haus demjenigen, der im Grundbuch eingetragen ist. Das ändert sich nicht sobald man
heiratet. Es heißt Zugewinngemeinschaft; das was während der Ehe an Vermögen hinzugekommen ist (z.B. eine Wertsteigerung des Hauses) muss geteilt werden.
Der Trennungsunterhalt beträgt 3/7 des Familieneinkommens. Dein Einkommen plus ihr Einkommen durch 7
mal 3. Der Unterhalt für die Kinder kommt hier noch hinzu, wenn sie die Betreuung 100%ig übernimmt.
Natürlich muss man NICHT alles bis auf 975 EUR abgeben. Nachehelicher Unterhalt ist etwas ganz anderes.
Der hängt von vielen Dingen ab und hierzu kann dir nur ein Anwalt helfen. Ein Beratungsgespräch
solltest du schnell wahrnehmen.
Das Haus gilt als eheliche Wohnung. Wer auszieht verwirkt seinen Anspruch darin zu wohnen.
Also solltest du das nicht tun. Du kannst sie aber auch nicht rausschmeissen.
Wenn ihr eich nicht einigen könnt, kann per Gericht das Wohnrecht einem von beiden zugesprochen werden.
Das muss nicht der Eigentümer sein.