Tiefes-Meer
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Zitat von Gebrochenermann:Das erstere ist ausgeschlossen, habe ich ihr schon oft vorgeschlagen, will sie nicht.
Selbst wenn nicht. Um Dein Wohnrecht zu verwirken müsstest Du nach dem was ich hier im Forum gelesen habe, schon ziemlich lange ausziehen. Ein, zwei Wochen um zur Ruhe zu kommen schaden da nicht .
Aber gerade da Du selbstständig bist, wäre es schon wichtig, Du schiebst das Thema rechtliche Beratung nicht allzulange vor Dir her. Lass Dich von einem guten Fachanwalt erklären, was tun jetzt musst, um unnötige Nachteile zu vermeiden.
Sieh es als Akt der Selbstfürsorge. Du musst ja nicht sofort die Scheidung einreichen, wenn Dir das zu arg widerstrebt Sowas wäre momentan sowieso nur eine symbolische Geste, weil Euer Trennungsjahr ja gerade erst anfängt.