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Trennung wegen aktiver Aggression

S
Hör allein schon damit auf,dass Verhalten deiner Tochter Ausraster zu nennen und deins ganz niedlich Tick.Da zweifel ich etwas daran, ob die Einsicht von Herzen kommt oder weil es jetzt Konsequenzen gibt.Du weißt,woher dein Verhalten kommt,woher kommt dann das Verhalten deiner Tochter?
Du kannst dich erneut an die Klinik wenden, in der du in Behandlung warst.Wurde in der Zeit eine Testung durchgeführt? Was sind es für Tabletten.Du brauchst mehr als einen Rat,du brauchst Therapie.

17.11.2017 09:19 • x 2 #16


S
Ja, Versuch erst mal keine konsequent allen Situationen aus dem Weg zu gehen, die dich zum ausrasten bringen.

Und nehme jede nötige Hilfe an, dass erst mal zu gewährleisten.

17.11.2017 09:27 • #17


A


Trennung wegen aktiver Aggression

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U
Zitat von Memyself:
Hmm gesetzlicher Betreuer? Werden die nicht vom Gericht bestellt? Ja und ehrlich Udi, du hast ja schon Probleme mit der Selbstfürsorge. Sicher wäre der Hinweis auf eine Beratungsstelle sinnvoller. zb Männer gegen Männergewalt. einfach mal googeln. Zu der Beziehung des TE würde ich mal sagen er sollte sich erstmal zurückziehen. Das war ja nun schon der zweite Vorfall von dem wir hören. Keine Ahnung wie gewalttätig er schon verbal ist bevor er zuschlägt. Ich denke Viel Selbstmitleid und berechtigte Angst vor den Konsequenzen sind hier die Triebfeder.


Hallo Memyself,

ich muss mir noch mal den anderen Thread anschauen vom TE, kenne ich noch nicht.

Ein Hinweis auf eine Beratungsstelle ist auch sinnvoll, aber wahrscheinlich nicht ausreichend. Es sind m.E. zu viele Baustellen beim TE vorhanden. Würde dieser Thread einem Richter beim Betreuungsgericht vorgelegt, wäre es mehr als wahrscheinlich, dass dieser eine gesetzliche Betreuung befürworten würde.

Gesetzliche Betreuer werden vom Betreuungsgericht (Familiengericht) bestellt, das ist richtig. Im Vorfelde kann der Betroffene für sich selbst eine gesetzliche Betreuung beim Betreuungsgericht beantragen. Es kann aber jede X-beliebige Person eine gesetzliche Betreuung für sich und/oder andere Menschen beantragen. Dann erfolgt im Normallfall eine fachärztliche Untersuchung beim Sozialpsychiatrischen Dienst, ggf. liegen auch schon ärztliche Attest/Gutachten vor. Dann wird im Normalfall die Betreuungsbehörde der jeweiligen Gemeinde eingesetzt, welche den Betroffenen aufsucht und seine Probleme erörtert. Beide Stellen (Sozialpsych. Dienst und Betreuungsbehörde) berichten dann schriftlich dem zuständigen Betreuungsgericht, jenes muss den Betroffenen dann noch anhören. Dieses findet normalerweise im Wohnumfeld des Betroffenen statt.

Erst dann, wenn auch der Richter der Meinung ist, eine gesetzliche Betreuung ist erforderlich und der Betroffene selbst wünscht diese (in bestimmten Fällen können diese auch gegen den Willen des Betreuten eingesetzt werden), wird ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Hierbei kann der Betroffene auch Wünsche äußern (z.B. ob eine Frau oder Mann das übernehmen soll), die Betreuungsbehörde schlägt dann einen geeigneten Berufsbetreuer vor, den der Amtsrichter dann bestellt.

Dies nur mal als grober Richtlinienhinweis, wie die Bestellung eines Betreuers so abläuft.

Im Jugendvormundschaftsbereich läuft es noch ein wenig anders ab, aber in groben Zügen ist es vergleichbar.

L.G.

Udi


@sohnemann:
Zitat von Sohnemann:
@udi74 warum PN? Ich finde die Hilfestellung gesetzliche betreuung sehr interessant, kenne mich allerdings nicht aus und würde von Dir dazu gern was lernen.


Was möchtest Du denn gerne wissen? Frage ruhig.

L.G.

Udi

17.11.2017 09:54 • #18


Memyself
Na ich weiss nicht, wenn der Gesetzgeber jeden unter Betreuung stellen würde der Schulden hat, und/oder seine Familie verkloppt, dann wäre unser Land voll von nicht Geschäftsfähigen. Leichte Flucht, oder?
Ich sehe das anders, er ist Einsichtsfähig, hat seinen Erhalt selbst gewährleistet, und ihm auf Grund seiner paar Posts für psychisch krank und betreuungswürdig zu erklären, Naja..
Mein Mitgefühl ist bei der Familie, er erntet jetzt was er gesäht hat. Die Mutter läuft sogar Gefahr, wenn das JA involviert ist, sie dem TE noch ein paar Chancen gibt, selbst Probleme wegen Kindeswohlgefährdung zu bekommen. Gott sei dank schaut man heute nicht mehr weg, und kann so wohl oft verhindern, dass die nächste Generation schlagender Eltern heranwächst.

17.11.2017 11:03 • x 1 #19


S
Wegen einer gesetzlichen Betreuung bist du nicht gleich geschäftsunfähig.Außerdem kann eine Betreuung nur für gewisse Bereiche eingerichtet werden,muss nicht immer alle Bereiche betreffen.
Abgesehen davon, ist nicht jeder,der schreibt Ich habe Mist gebaut auch wirklich einsichtig.

17.11.2017 11:08 • x 1 #20


Memyself
Zitat von Sonnenblume1981:
Wegen einer gesetzlichen Betreuung bist du nicht gleich geschäftsunfähig.Außerdem kann eine Betreuung nur für gewisse Bereiche eingerichtet werden,muss nicht immer alle Bereiche betreffen.
Abgesehen davon, ist nicht jeder,der schreibt Ich habe Mist gebaut auch wirklich einsichtig.


Du, ich mache hier keine Rechtsberatung oder Fallbesprechung. Ich denke was ich sagen will wird deutlich. Ansonsten gilt der erste Beratungsgrundsatz, man sollte die Probleme anderer nicht zu den eigenen machen.

17.11.2017 11:16 • x 1 #21


S
Zitat von Memyself:

Du, ich mache hier keine Rechtsberatung oder Fallbesprechung. Ich denke was ich sagen will wird deutlich. Ansonsten gilt der erste Beratungsgrundsatz, man sollte die Probleme anderer nicht zu den eigenen machen.


Du,ich bin lediglich auf deine Aussage eingegangen und habe sie korrigiert ,weil es auch für den TE wichtig ist zu wissen,dass eine gesetzliche Betreuung nicht gleichgesetzt mit Geschäftsunfähigkeit ist

17.11.2017 11:21 • x 1 #22


Y
Für welche Bereiche braucht der TE denn eine rechtliche Betreuung? ist er psychisch krank oder behindert und kann keine Entscheidungen mehr treffen . . oder weshalb kann/ sollte bei ihm eine Betreuung eingerichtet werden ?

17.11.2017 11:24 • x 1 #23


S
Danke udi74 werde mich heutw abend bei dir melden profil bild werde ich auch ändern

17.11.2017 11:38 • x 1 #24


S
Wer schlägt ist schuld,.
Ich denke so viel sollte schon mal klar sein.

Wenn er selbst dafür sorgen kann, dass das nach aller Wahrscheinlichkeit nicht passiert.
Und er seine Sachen ansonsten in den Griff bekommt, gibt es keinen Anlass für Betreuung.

Kann ich nicht beurteilen Ob er das hinbekommt
Da sollte Er Taten sprechen lassen.

Meine Ex war alles andere als zimperlich wenn sie in Rage war.
Die hat so einige grenzwertige Dinge abgeliefert.
Und, sie war sechs Monate lang Betreuerin.

Und da es sowieso alles gibt, gibt es auch genügend Partner, die ganz gezielt den anderen zu so etwas treiben.
Eine voll umfänglichere Opferrolle mit einem 100 % Tätet kann man ja kaum schaffen.

Keine Ahnung ob das hier so ist.
Ist auch erst mal egal.
Der TE muss raus aus dem Geschehen.

17.11.2017 11:40 • x 1 #25


U
Ich möchte noch mal kurz auf einzelne Statements eingehen hinsichtlich gesetzlicher Betreuung:

Zitat von Memyself:
Na ich weiss nicht, wenn der Gesetzgeber jeden unter Betreuung stellen würde der Schulden hat, und/oder seine Familie verkloppt, dann wäre unser Land voll von nicht Geschäftsfähigen. Leichte Flucht, oder?Ich sehe das anders, er ist Einsichtsfähig, hat seinen Erhalt selbst gewährleistet, und ihm auf Grund seiner paar Posts für psychisch krank und betreuungswürdig zu erklären, Naja.


Ist im Prinzip ja auch nicht ganz verkehrt, in diesem Fall ist es jedoch so, dass der TE hier seine psychischen Gewaltprobleme thematisiert, welche augenscheinlich schon in der Kindheit begannen. Er weiß nicht mehr weiter, schreibt er ja wortwörtlich. Es liegt also eine Depression vor, das alleine reicht für die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung an (psychische Beeinträchtigung, wäre z.B. nach ICD F32.1 o.a.). Zudem muss er sie nicht beantragen, er kann sie beantragen.

Zitat von Memyself:
Mein Mitgefühl ist bei der Familie, er erntet jetzt was er gesäht hat. Die Mutter läuft sogar Gefahr, wenn das JA involviert ist, sie dem TE noch ein paar Chancen gibt, selbst Probleme wegen Kindeswohlgefährdung zu bekommen


Das wäre ja wohl auch nicht verwunderlich, oder? Besser, man schaltet von sich aus das JA ein, als dass es durch Dritte aufmerksam gemacht wird, dann wird´s richtig ungemütlich. Davon abgesehen, es gibt Hilfen, die über das JA installiert werden könnten, z.B. Jugendhilfe o.ä.

Zitat von Memyself:
Gott sei dank schaut man heute nicht mehr weg, und kann so wohl oft verhindern, dass die nächste Generation schlagender Eltern heranwächst.


Absolut meine Meinung, sehe ich auch so!

Zitat von Sonnenblume1981:
n einer gesetzlichen Betreuung bist du nicht gleich geschäftsunfähig.Außerdem kann eine Betreuung nur für gewisse Bereiche eingerichtet werden,muss nicht immer alle Bereiche betreffen.Abgesehen davon, ist nicht jeder,der schreibt Ich habe Mist gebaut auch wirklich einsichtig.


Richtig, es gibt verschiedene Arten von gesetzlicher Betreuung. Einsichtsfähigkeit wird zudem durch (Amts-)Ärzte beschieden, nicht durch Richter oder Betreuer! Die machen den betreuungsrechtlichen Part, müssen sich aber in solchen ärztlichen Themen auch einigermaßen auskennen, um wirkungsvolle Hilfe anbieten zu können, sonst macht es keinen Sinn.

Zitat von Sonnenblume1981:
Du,ich bin lediglich auf deine Aussage eingegangen und habe sie korrigiert ,weil es auch für den TE wichtig ist zu wissen,dass eine gesetzliche Betreuung nicht gleichgesetzt mit Geschäftsunfähigkeit ist


Richtig und wichtig, es herrschen viele schwachsinnige Meinungen und Aussagen in der Welt in dieser Thematik. Dabei wird der Anteil der Menschen, der unter gesetzlicher Betreuung steht, wohl noch deutlich zunehmen. Außerdem sinkt der Altersschnitt ( waren bis vor wenigen Jahren noch weitestgehend ältere Menschen zwischen ca. 60 - 90 betroffen, so hat sich dieser Schnitt deutlich nach unten entwickelt! Die meisten meiner Klienten, ca. 85 %, waren zwischen 18 und 40!).

Zitat von Selbstliebe:
Für welche Bereiche braucht der TE denn eine rechtliche Betreuung? ist er psychisch krank oder behindert und kann keine Entscheidungen mehr treffen . . oder weshalb kann/ sollte bei ihm eine Betreuung eingerichtet werden ?


Wie schon beschrieben sind depressive Auffälligkeiten bei ihm offenkundig. Er weiß nicht mehr weiter. Hat wohl auch Angst vor dem Jugendamt.

Ich könnte mir Hilfe in den Bereichen/Aufgabenkreisen (so wird es juristisch genannt)

Rechts-/Antrags- und Behördenangelegenheiten und
Sorge für die Gesundheit vorstellen.

Ein gesetzlicher Betreuer könnte zusammen mit dem Betroffenen und der Familie Anträge bei Hilfsorganisationen stellen, diese begleiten, ärztliche Hilfen mit dem Betreuten in Anspruch nehmen/beantragen usw. Es gibt viele Möglichkeiten, hier aktiv zu werden!

L.G.

Udi

17.11.2017 11:44 • x 2 #26


S
Ich will das für mich tun und für mene kinder damit sie keine angst haben brauchen und wie soll ich es anders beschreiben tick ausraster !? Ich weiss das mein verhalten sich bei den kindern wiederspiegelt weil wir deren vorbilder sind !ich seh es doch bei mir auch das ich ein ebenbild von meinen vater bin und das ist schlimm genug.und angst vor dem jugendamt habe ich nicht habe michbdort selbst gemeldet und habe nächste woche dort einen termin
Mich einfach abzustempel das ich dagegen nix tun werde finde ich hart!ich wollte mir Ratschläge und hilfe suchen weil ich mit dieser situation nicht klarkomme! Habe das schlimnste getan was man als vater tun kann!meine tochter wird es ein leben lang mit sich tragen auch wenn sie zu mir direkt kam und mich in den arm genommen hat

17.11.2017 11:50 • x 2 #27


S
Die Informations- und Faktenlage ist derart dünn, dass jeder hier Sich in meinen Augen wegen Befangenheit diskreditiert, der über reine Vermutungen hinaus Aussagen trifft

17.11.2017 12:00 • x 1 #28


U
Zitat von Sohnemann:
Die Informations- und Faktenlage ist derart dünn, dass jeder hier Sich in meinen Augen wegen Befangenheit diskreditiert, der über reine Vermutungen hinaus Aussagen trifft


Falsch! Der TE hat ausreichend Fakten dargelegt. Es wäre zu überdenken, ob er hier im richtigen Forum ist, weil seine Probleme weniger die Beziehung , als mehr die psychologische Komponente, seine Vergangenheit, die Gewalt im elterlichen Haus und nun in den eigenen vier Wänden betreffend - was soll daran dünn sein bzw. Aussagen wegen Befangenheit eine diskreditierende Wirkung haben? Das stimmt doch nicht, sorry.

Es können hier diverse Hilfen angeboten und überdacht werden, es ist nicht unsere Aufgabe, den Wahrheitsgehalt zu prüfen. Das können wir nicht und ist auch nicht Sinn und Zweck dieses Forums. Wir müssen dem TE die Aussagen glauben, ansonsten könntest Du jede Person, die hier schreibt, erst mal an einen Lügendetektor oder so anschließen, nur um zu prüfen, ob er oder sie die Wahrheit sagen. Wenn hier jemand Falschaussagen macht, kann das Forum doch nichts dafür.

Meinungen und Empfehlen auszusprechen aufgrund eigener Erfahrungen und Berichte des TE sind somit nicht fragwürdig. Mal davon abgesehen, dass Außenstehende nie alle Fakten auf dem Tisch haben, wir leben ja nicht beim Betroffenen. Dann könnte dieses Forum und jedes andere Forum gleich dicht machen.

17.11.2017 12:16 • x 3 #29


S
Es ist schon möglich, anhand der Fakten und Informationslage Aussagen zu treffen. Der TE hat genug Informationen geliefert.Wenn man mit dem Bereich vertraut ist,wird deutlich, dass der TE umfangreiche Hilfe benötigt. Und die Empfehlungen, die zum Ausdruck gebracht werden, sind Hilfestellungen und keine Verordnungen.

17.11.2017 12:22 • x 2 #30


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