Sonnenblume1981
Gast
Du kannst dich erneut an die Klinik wenden, in der du in Behandlung warst.Wurde in der Zeit eine Testung durchgeführt? Was sind es für Tabletten.Du brauchst mehr als einen Rat,du brauchst Therapie.
Lieber Forenbesucher,
wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.
Sonnenblume1981
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Sohnemann
Gast
udi74
Gast
Zitat von Memyself:Hmm gesetzlicher Betreuer? Werden die nicht vom Gericht bestellt? Ja und ehrlich Udi, du hast ja schon Probleme mit der Selbstfürsorge. Sicher wäre der Hinweis auf eine Beratungsstelle sinnvoller. zb Männer gegen Männergewalt. einfach mal googeln. Zu der Beziehung des TE würde ich mal sagen er sollte sich erstmal zurückziehen. Das war ja nun schon der zweite Vorfall von dem wir hören. Keine Ahnung wie gewalttätig er schon verbal ist bevor er zuschlägt. Ich denke Viel Selbstmitleid und berechtigte Angst vor den Konsequenzen sind hier die Triebfeder.
Zitat von Sohnemann:@udi74 warum PN? Ich finde die Hilfestellung "gesetzliche betreuung" sehr interessant, kenne mich allerdings nicht aus und würde von Dir dazu gern was lernen.
Memyself
Mitglied
Sonnenblume1981
Gast
Memyself
Mitglied
Zitat von Sonnenblume1981:Wegen einer gesetzlichen Betreuung bist du nicht gleich geschäftsunfähig.Außerdem kann eine Betreuung nur für gewisse Bereiche eingerichtet werden,muss nicht immer alle Bereiche betreffen.
Abgesehen davon, ist nicht jeder,der schreibt " Ich habe Mist gebaut " auch wirklich einsichtig.
Sonnenblume1981
Gast
Zitat von Memyself:
Du, ich mache hier keine Rechtsberatung oder Fallbesprechung. Ich denke was ich sagen will wird deutlich. Ansonsten gilt der erste Beratungsgrundsatz, man sollte die Probleme anderer nicht zu den eigenen machen.
Yosie
Gast
ist er psychisch krank oder behindert und kann keine Entscheidungen mehr treffen . . oder weshalb kann/ sollte bei ihm eine Betreuung eingerichtet werden ?
Sl250281
Mitglied
Sohnemann
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udi74
Gast
Zitat von Memyself:Na ich weiss nicht, wenn der Gesetzgeber jeden unter Betreuung stellen würde der Schulden hat, und/oder seine Familie verkloppt, dann wäre unser Land voll von nicht Geschäftsfähigen. Leichte Flucht, oder?Ich sehe das anders, er ist Einsichtsfähig, hat seinen Erhalt selbst gewährleistet, und ihm auf Grund seiner paar Posts für psychisch krank und betreuungswürdig zu erklären, Naja.
Zitat von Memyself:Mein Mitgefühl ist bei der Familie, er erntet jetzt was er gesäht hat. Die Mutter läuft sogar Gefahr, wenn das JA involviert ist, sie dem TE noch ein paar Chancen gibt, selbst Probleme wegen Kindeswohlgefährdung zu bekommen
Zitat von Memyself:Gott sei dank schaut man heute nicht mehr weg, und kann so wohl oft verhindern, dass die nächste Generation schlagender Eltern heranwächst.
Zitat von Sonnenblume1981:n einer gesetzlichen Betreuung bist du nicht gleich geschäftsunfähig.Außerdem kann eine Betreuung nur für gewisse Bereiche eingerichtet werden,muss nicht immer alle Bereiche betreffen.Abgesehen davon, ist nicht jeder,der schreibt " Ich habe Mist gebaut " auch wirklich einsichtig.
Zitat von Sonnenblume1981:Du,ich bin lediglich auf deine Aussage eingegangen und habe sie korrigiert ,weil es auch für den TE wichtig ist zu wissen,dass eine gesetzliche Betreuung nicht gleichgesetzt mit Geschäftsunfähigkeit ist
Zitat von Selbstliebe:Für welche Bereiche braucht der TE denn eine rechtliche Betreuung? ist er psychisch krank oder behindert und kann keine Entscheidungen mehr treffen . . oder weshalb kann/ sollte bei ihm eine Betreuung eingerichtet werden ?
Sl250281
Mitglied
Sohnemann
Gast
udi74
Gast
Zitat von Sohnemann:Die Informations- und Faktenlage ist derart dünn, dass jeder hier Sich in meinen Augen wegen Befangenheit diskreditiert, der über reine Vermutungen hinaus Aussagen trifft
Sonnenblume1981
Gast