Fanta1
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Zitat von Marie70:Ich habe gelesen, das der Ex Unterhalt zahlen muss, wenn die Frau sich umschulen lässt bzw eine Ausbildung absolviert. Kennt sich da jemand aus?
Das greift meines Wissens nach nur, wenn du glaubhaft darlegen kannst dass ohne eine Umschulung oder Ausbildung keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Da du aber einen festen Job, wennauch mit wenig Stunden , hast, wird man dir eher nahelegen, dich aus deienm ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus auf eine Vollzeitstelle zu bewerben oder aber mit einem 450 Euro Job aufzustocken. Du hast ja jetzt ein sicheres Einkommen und da wird man dir keine Umschulung bezahlen, bei der die Erfolgsaussicht auf einen besser bezahlten Vollzeitjob völlig unklar ist.
Was du gehört oder gelesen hast, bezieht sich auf die ehebedingten Nachteile. Wenn ein Ehepartner innerhalb der Ehe auf eine Ausbildung oder Umschulung verzichtet hat oder aber diese abgebrochen hat, um z.B. die Kindererziehung zu übernehmen und wenn auf anderem Wege keine Erwerbstätigkeit möglich ist, dann muss der unterhaltspflichtige Ehegatte dem anderen eine solche Umschulung erstatten ( vorausgesetzt er ist überhaupt einkommenstechnisch dazu in der Lage).