Birkai
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Birkai
Zitat von maenneken:Hauptwohnsitz ist ausschlaggebend für das KG.Bei Wechsel des Wohnsitzes ist die Familienkasse zu informieren und der Bezugsberechtigte ändert sich.
NothingToLose
maenneken
Balu85
Zitat von maenneken:Kann man alles machen,ist nur die Frage ob es gemacht wurde und ob es mit den amtlichen Formularen gemacht wurde.
Ansonsten droht da Ungemach aus heiterem Himmel
NothingToLose
Balu85
NothingToLose
Balu85
NothingToLose
maenneken
Balu85
maenneken
Balu85
Zitat von maenneken:Du kannst dem dann ja entspannt entgegen sehen aber Ex sollte da mal proaktiv ran.
VictoriaSiempre
Zitat von NothingToLose:Da ihr das 50:50 Modell habt, müssen ja auch beide (für das Kind) das gleiche zahlen.
maenneken