DeLiNu
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Und es ist ein Irrglaube, dass der Unterhaltsanspruch 0 ist. ich musste trotzdem noch eine Menge zahlen, je nach Einkommensdifferenz ist das nicht zu vernachlässigen. und es zählt auch nur als Wechselmodell, wenn die Verteilung exakt 50% ist.
wenn ich ds mit dem neune Partner deiner Ex lese, glaube ich nicht, dass es bei euch klappt.