Hallo @Jules189.
Ich habe hier jetzt einiges gelesen und möchte Dir meine Erfahrungen schildern.
Als Ex Partner einer Frau, die in ihrer Kindheit 6uell missbraucht wurde, kann ich Dir sagen, dass eine Beziehung mit einer solchen Person eine ziemliche Herausforderung darstellt.
Ich möchte sogar sagen, dass es fast unmöglich ist.
Sie wurde schon in ihrer Kindheit mishandelt und das hat tiefe seelische Narben hinterlassen.
@Arnika hatte hier mal im Forum eine sehr interessante und aufschlussreiche Abhandlung der unterschiedlichen psychischen Störungen, von Borderline über komplexe posttraumatische Belastungsstörung bis hin zum Narzismus und Psychopathen niedergeschrieben.
Was alle gemeinsam haben, ist, dass sich in ihrer Kindheit bestimmte Hirnregionen nicht ausreichend entwickelt haben.
Damit ist eine Art Hardwarefehler (man möge mir den Ausdruck verzeihen, ich zitiere nur) entstanden, der sich zwar therapieren, aber nicht heilen lässt.
Ich weiß nicht, was bei Deiner Frau vorliegt, da ich keine Ferndiagnose stellen möchte.
Nach meiner Erfahrung klingt das aber nicht nach einer posttraumatischen Belastungsstörung. Okay, sie ist mal geflüchtet und ist dann wiedergekommen, aber meine ist damals ständig nachts geflüchtet, hatte Panikattacken und irgendwann während unserer Beziehung hat sie sich dann in eine Klinik einweisen lassen.
Es wurde dann irgendwann klar, dass ich sie getriggert haben muss, weil sie kein
klares Bild von mir hatte, weil sie mich zum Teil auch als Täter ansah.
Sie litt, so schien es, an eine heftigen posttraumatische Belastungsreaktion mit heftigen dissoziativen Zuständen, Panik, massiven Bindungsdefiziten, Angst und ungewollten permanenten Retraumatisierungen durch heftigen Missbrauch.
Das alles sehe ich bei Deiner Frau, nach allem was Du schreibst, nicht.
Es könnten Anzeigen von Borderline sein, aber auch dafür sehe ich zu wenig Ansatzpunkte. Da hier aber Betroffene geschrieben haben, können die das besser beurteilen.
Es kann auch sein, dass Deine Frau an einer Psychose erkrankt ist. So etwas ist häufig mit einer Wesensänderung der Person verbunden und um diese zu bewältigen, kann es sein, dass sie sich dafür von Dir trennen muss.
Unabhängig von irgendwelchen Verdachtsmomenten komme ich aber zum Wesentlichen:
Sollte eines oben beschriebenen Krankeitsbilder vorliegen, wird es,vermutlich bei der Trennung übel.
Was ich Dir als Jurist ( bin aber kein Fachanwalt für Familienrecht) sagen möchte:
Ziehe auf keinen Fall aus der gemeinsamen Wohnung aus.Ansonsten wirst Du schnell zum Besuchspapa und Zahvater. Wenn, soll sie ausziehen.
Will sie die Kinder mitnehmen, stellst du einen Eilantrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts, bis dann im Hauptverfahren darüber entschieden wird.
Wenn sie mit den Kindern auszieht und wenn eine der obigen Diagnosen zutrifft, ist es nicht unwahrscheinlich, dass sie Dir den Umgang erschweren wird.
Vielleicht versucht sie auch, durch falsche Missbrauchsvorwürfe Dich endgültig zu entsorgen. Das muss nicht so sein, ich kenne aber genug Fälle, wo es passiert ist.
Im Fall von Missbrauchsvorwürfen ermittelt zunächst die Staatsanwaltschaft, Du bekommst in der Zeit Umgangsausschluss und in der Zeit entfremdet sie eure gemeinsamen Kinder. Stellt sich am Ende heraus, dass nichts vorliegt, stellt zwar die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, aber Du hast dann erstmal 6 Monate Deine Kinder nicht gesehen.
Dass Du in der Insolvenz bist, wird Dich nicht vor Unterhaltszahlungen schützen, wenn Deine Frau krank geschrieben ist. Das Gericht wird Dich dazu verdonnern, arbeiten zu gehen.
Zitat von Plague: Wäre mir völlig neu, dass Familienrecht plötzlich förderalistische Ländersache wäre, bei dem jedes Bundesland auf einmal sein eigenes Süppchen kocht.
Familienrecht ist auch keine Ländersache. Völlig richtig.
Der BGH und die OLGs haben hier klare Kriterien aufgestellt:
Kernkriterien des BGH:Keine häusliche Gemeinschaft: Die Ehegatten müssen "von Tisch und Bett" getrennt sein.Trennungswille (Subjektiv): Mindestens ein Partner muss die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar ablehnen und dies dem anderen mitteilen.Keine Versorgungsleistungen: Es darf kein gegenseitiges "Umsorgen" mehr stattfinden (kein gemeinsames Kochen, Waschen, Putzen oder Einkaufen).
Trennung innerhalb der Wohnung Ein Auszug ist laut § 1567 Abs. 1 S. 2 BGB nicht zwingend erforderlich. Der BGH und die Oberlandesgerichte fordern hierbei:
Getrennte Schlaf- und Wohnbereiche: Eine Nutzung wie in einer Wohngemeinschaft (WG).Gemeinschaftsräume: Bad, Küche und Flur dürfen weiterhin gemeinsam genutzt werden,
solange keine gemeinsame Haushaltsführung erfolgt.
Besonderheiten & Fristen
Versöhnungsversuche: Kurze Zusammenlebensphasen (in der Regel bis zu drei Monate), die der Versöhnung dienen sollen, unterbrechen das Trennungsjahr laut § 1567 Abs. 2 BGB nicht.
Härtefall: In Ausnahmefällen (z. B. bei Gewalt) kann die Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres gemäß § 1565 Abs. 2 BGB erfolgen.
Zitat von HierDerNameNEU: Mag sein dass dir das neu ist. Fakt ist, dass es dort in meinem Fall so gehandhabt wurde und das ist kein Einzelfall.
Oberlandesgerichte urteilen nicht immer gleich und so können sich Unterschiede ergeben das ändert aber nichts daran, dass sie sich an den Grundsätzen des BGH orientieren müssen.
Ich vermute, dass Du nicht bis zum OLG gegangen bist, sondern Du nur auf AG Ebene geblieben bist
Beschlüsse von Amsgerichten werden gerne mal vom OLG kassiert.
In Deinem Fall hättest Du daher mal über eine Beschwerde nachdenken sollen
Zitat von Plague: Für mich stellt sich immer die Frage, ob das wirklich die geltende Rechtslage ist oder einfach die Dummheit von Anwälten,
Oft ist das leider so. Ja.
Zitat von Mia83333: Mit ihren Lügen wird sie nicht weit kommen, wenn sie nichts belegen kann, schießt sie sich höchstens selbst ins aus. Das JA sieht es gar nicht gerne wenn Behauptungen in den Raum geschmissen werden und die gerichte interessiert das auch nicht.
Siehe oben. Falsche Missbrauchsvorwürfe werden zunächst nicht so schnell überprüft. Das dauert. Kostbare Zeit vergeht.
Und was den Gewaltschutzparagraphen betrifft, um @Jules189 aus der gemeinsamen Wohnung zu bekommen:
Sie rennt vor die Schrankwand, holt sich einen blauen Fleck und behauptet, @Jules189 hätte sie geschlagen.
Was das Jugendamt da sagt, ist unerheblich.
Wie alt sind Deine Kinder und wie würden sie sich im Falle einer Trennung positionieren?@Jules189:
Ich hoffe nicht, das alles so kommt.
Dir trotzdem viel Glück. Du wirst es brauchen