PeterN
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Zitat von Mia83333:Also mir hätte das einwohnermeldeamt die melde Bestätigung für meinen Sohn ohne gehnemigung des KV nicht ausgehändigt.
Ist vermutlich schon länger her das mit der Anmeldung?
Ich habe nochmal nachgeschaut
Das Bundesmeldegestz gibt es seit 2015 und ist ein Bundesgesetz, das das Meldewesen bundeseinheitlich regelt
Es gibt den Ländern in einigen Paragraphen Gestaltungsspuelräume, aber nicht im §17.
Ich habe noch mal die KI befragt und demnach handhaben das alle Bundesländer so.
Zitat von Mia83333:Selbst wenn ich mit Migräne im Bett lag durfte mein Freund meinen Sohn nicht holen. Auf meine Konfrontation hin bezüglich des Paragraphen haben sie auf ihr Hausrechr plädiert, ohne Genehmigung keine Abholung.
Okay, das ist natürlich jetzt ein anderer Bereich.
Alltägliche Dinge umfasst das Sorgerecht tatsächlich nicht
Die Richterin am OLG meinte damals zu mir, im Leben eines Kindes ges vielleicht 10 Ereignisse, wo das gemeinsame Sorgerecht überhaupt greift.
Dass sich der Kiga auf sein Hausrecht beruft, ist natürlich schon harter Tobak. Was hätten sie gemacht, wenn niemand gekommen wäre?
Zitat von Schnuddel74:Nein, ließ nochmal nach, das ist eine Und-Verknüpfung und nicht eine Oder-Verknüpfung
Du hast Recht. Es ist ein UND.
Wobei es aber wohl keine Berufsqualifikation gibt, die alles abdeckt? Sprich es kommt auf die Zusatzqualifikation an?
In den Gesetzeskommentaren steht, dass es auch in Ausnahmefällen ohne Berufsqualifikation geht. Allerdings sind die Kriterien dafür wohl sehr hoch.