Zitat von Mann1989: Dann habe ich das falsch verstanden. Ich ging davon aus, dass Du die Unterschiede wüsstest. So zumindest hatte ich deine Antwort aufgefasst. Zusätzlich dachte ich, ich hätte sehr höflich nachgefragt.
no worries. Ich weiß es halt deshalb, weil ich irgendwann mal (zunächst erstaunt) festgestellt habe, dass die anderen deutschsprachigen Ländern, das Konzept des Ehegattensplittings überhaupt nicht kennen und dann hab ich versucht herauszufinden, wie das eigentlich in Österreich so rennt.
Wegen der jetzigen Änderung des Schweizer Steuerrechts haben sie es dann im Podcast aufgegriffen und erläutern einiges dazu schon ganz gut, aber ich habe mir die Details nicht gemerkt (ich lerne nicht gut über das Hören) und vor allem eben am wenigstens beim Schweizer Part zugehört. Nagel mich nicht drauf fest, ich meine, dass in der Schweiz, es bisher steuerrechtlich günstiger war, nicht zu heiraten (also das komplette Gegenteil des Ergebnis des Ehegattensplittings) und dass dies jetzt angeglichen werden soll, so dass den Ehepartnern keine steuerlichen Nachteile mehr aus der Ehe gegenüber Nichtverheirateten Paaren entstehen.
Gibt keine Garantie auf diese Zusammenfassung.
Ich kann dir nur sagen, dass die jetzige Änderung des Schweizer Steuerrechts aber noch immer meilenweit davon entfernt ist, Ehegattensplitting einzuführen. Und das ist durchaus begründbar, weil das Ehegattensplitting an zwei/drei Stellen problematisch ist.
Erstens: Ehegattensplitting begünstigt besonderes große Einkommensunterschiede und wirkt sich bei ähnlich verdienenden Paaren deutlich weniger aus. Damit honorierst Du faktisch das Allein/Geringdazuverdienermodell. Man könnte also, so die Kritiker des Modells, sagen, dass dem Staat an wirtschaftlicher Augenhöhe überhaupt nicht gelegen ist, er lieber wirtschaftliche Abhängigkeit (egal wer da nun der Geringverdiener in der Ehe ist) belohnt.
Zweitens: Jetzt hat man früher gesagt, dass aber mittels des Ehegattensplittings eben die Betreueung von Kindern oder Älteren belohnt wird. Ein Hauptverdienender und ein Geringverdienender oder Teilzeitarbeitender und derjenige kümmert sich dann eben um die Kids oder die betagten (Schwieger-)Eltern. Insbesondere die Kinderbetreuung ist oft ins Feld geführt worden. An der Stelle sagen KritikerInnen, so wie ich, alles gut und schön, aber die Lenkungsfunktion, also Kinder werden vermehrt durch die eigenen Eltern betreut, führt völlig ins Leere, weil das Ehegattensplitting eben nicht an die Existenz von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen knüpft, sondern an die Existenz der Ehe. (gegen Kinderfreibeträge im Steuerrecht habe ich zB gar nichts, die kommen nämlich auch Alleinerziehende zu Gute und sind eben an das Haben oder Nichthaben von Kindern geknüpft. Warum aber die Allgemeinheit die wirtschaftliche Abhängigkeit eines Partners in einer Ehe mitfinanzieren soll, ist mir nicht klar zu machen.)
Drittens: Das wurde kurz von Nalf thematisiert und ist ein bissl schwieriger zu erklären. Das Problem beim Ehegattensplitting ist schließlich, dass der/diejenige unmittelbar davon profitiert, der mehr verdient. Dieser zahlt deutlich weniger Steuern, währenddessen demjenigen mit dem deutlich geringeren Einkommen, dennoch mehr Steuern abgezogen werden, unterm Strich verbleibt zwar der Familie mehr, aber Zugang zu Geld ist eine sehr wichtige Ressource, um sich zB aus einer Ehe in der es zu Mißbrauch kommt zu befreien. Gleichzeitig kreierst Du eine Situation, in der der/diejenige die eben deutlich weniger verdient, auch psychologisch das Gefühl bekommen kann, seine/ihre Leistung wäre noch weniger Wert als ohnehin schon.
Wie gesagt, dass ist in der Kürze nicht so gut darstellbar und wird sofort wieder im Forum zu einer ja aber, ich bin nicht so Diskussion führen. Daher kannst Du aber direkt die oberen beiden Punkte nehmen und Dich fragen, ob das mit dem Ehegattensplitting (noch mal weder die Schweiz noch Österreich kennen das überhaupt) sinnvoll und der heutigen Zeit angemessen ist.