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Wann kommt es bei euch zum Date?

RoteTablette
Zitat von Blind-Meg:
Wieso denn "einseitig"?!

Ist das denn immer noch nicht klar? Falls es zu einer Schwangerschaft kam (an der beide beteiligt waren, also beide eine Verantwortung dafür tragen), hat sie alle Rechte, sie auszutragen oder nicht und er hat kein Mitspracherecht, muss aber dennoch seinen Teil am Unterhalt mittragen - auch da hat er kein Mitspracherecht.
Zitat von Tobalf:
Erzähl mal. Die Auswirkungen sind mir klar. Hat sich bei dir schon mal die Frage gestellt, Abtreibung ja / nein und zwar aus dem Grund, dass du kein Gummi benutzen wolltest?

Nein, aber ich habe Vergleichbares gesehen. "Welt" heißt ja nicht "ich".

#8641


T
Zitat von RoteTablette:
Ist das denn immer noch nicht klar? Falls es zu einer Schwangerschaft kam (an der beide beteiligt waren, also beide eine Verantwortung dafür tragen), hat sie alle Rechte, sie auszutragen oder nicht und er hat kein Mitspracherecht, muss aber dennoch seinen Teil am Unterhalt mittragen - auch da hat er kein ...

Natürlich hat er kein Mitspracherecht, ob er Unterhalt bezahlt, sonst würden es wohl sehr viele Männer nicht tun. Es heißt nicht umsonst Unterhaltspflicht. Es ist nunmal sein Kind. Die Frau hat dadurch auch (andere) wirtschaftliche Nachteile. Und das sage ich als Unterhaltspflichtiger (die Trennung ist bei uns aber anders zustande gekommen). Dass das Unterhaltsrecht und die Berechnungen dafür dringend reformiert werden müsste ist eine andere Geschichte.
Ich weiß nicht, wie du dir ein Mitspracherecht bei Schwangerschaftsabbrüchen vorstellst. Soll man eine Frau gerichtlich zu einem Eingriff zwingen? Im Idealfall fällt die Entscheidung einvernehmlich zusammen. Wenn nicht, gibt es da nicht viele Optionen. So funktioniert die Welt.

x 2 #8642


A


Wann kommt es bei euch zum Date?

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RoteTablette
Zitat von Tobalf:
Ich weiß nicht, wie du dir ein Mitspracherecht bei Schwangerschaftsabbrüchen vorstellst.

Wenn du dir mal meine Beiträge ansiehst, wirst du feststellen, dass ich das Recht darüber durchaus bei den Frauen sehe. Muss jede selbst gemäß ihren Vorstellungen und Rahmenbedingungenentscheiden.

Und im übrigen sagen: Schließlich heißt es Pflicht, darum ist es eine Pflicht und weil es eine Pflicht ist, man muss sich daran halten - damit kann man alles mögliche begründen.

#8643


T
Zitat von RoteTablette:
Wenn du dir mal meine Beiträge ansiehst, wirst du feststellen, dass ich das Recht darüber durchaus bei den Frauen sehe. Muss jede selbst gemäß ihren Vorstellungen und Rahmenbedingungenentscheiden. Und im übrigen sagen: Schließlich heißt es Pflicht, darum ist es eine Pflicht und weil es eine Pflicht ist, man ...

Naja, aber so ist das halt nunmal. Wer soll denn sonst für sein Kind aufkommen? "Ich will nicht" reicht halt nicht, auch wenn es unangenehm ist. Erschließt sich mir nicht, wie man da anderer Ansicht sein kann.

x 1 #8644


Blind-Meg
Zitat von NurBen:
Na das Argument war doch, dass wenn eine Frau bis zur Woche X entscheiden kann, ob sie die Verantwortung für ein Kind übernehmen will, warum sollte es ein Mann nicht dürfen?

Nein, die rote Tablette war der Ansicht, dass der Mann dann "einseitig" Verantwortung tragen muss, wenn eine Frau gegen seinen Willen sein Kind austrägt. Und von "einseitig" kann ja wohl keine Rede sein, wenn die Frau diejenige ist, die das Kind austrägt, gebiert und mindestens 18 Jahre lang großzieht und damit ja wohl einen Großteil drr Verantwortung schon selbst trägt. 24/7 ein Kind mit dem Wissen, von Anfang an alleinerziehend zu sein, ist ein klein bisschen anspruchsvoller als ein paar hundert Euro Unterhalt zu geben.

#8645


Blind-Meg
Zitat von RoteTablette:
Falls es zu einer Schwangerschaft kam (an der beide beteiligt waren, also beide eine Verantwortung dafür tragen), hat sie alle Rechte, sie auszutragen oder nicht

Ja, weil es KEINE ALTERNATIVE dazu geben kann.

Du denkst anscheinend nur den Fall, dass eine Frau dein Kind gegen deinen Willen austrägt und du unterhaltspflichtig wirst.
Was ist umgekehrt? Wenn du das Kind behalten willst und sie will abtreiben? Dann müsstest du es ja auch befürworten, dass du sie zwingen kannst das Kind zu bekommen. Dann müsstest du es wiederum befürworten, dass du in einem solchen Fall verpflichtet bist, die Mutter bis zum 18. Geburtstag des Kindes und das Kind bis zum Abschluss der 1. Ausbildung vollständig finanziell durchzubringen.Was hältst du von der Idee?

#8646


RoteTablette
Zitat von Blind-Meg:
Ja, weil es KEINE ALTERNATIVE dazu geben kann.

Doch, die gibt es und sie wurde in wird in vielen Staaten praktiziert: Das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs.
Zitat von Blind-Meg:
Wenn du das Kind behalten willst und sie will abtreiben? Dann müsstest du es ja auch befürworten, dass du sie zwingen kannst das Kind zu bekommen.

Nein, würde ich nicht (obwohl das schon eine Unsymmetrie bei den Rechten ist), weil ich auch ihr Wohl im Auge habe. Und da finde ich so etwas unzumutbar.
Zitat von Blind-Meg:
Dann müsstest du es wiederum befürworten, dass du in einem solchen Fall die Mutter bis zum 18. Geburtstag des Kindes und das Kind bis zum Abschluss der 1. Ausbildung vollständig finanziell durchzubringen.

Tatsächlich? Erklär mal, warum ich das befürworten müsste. Ich tu das nämlich nicht.

#8647


NurBen
Zitat von Tobalf:
Ich weiß nicht, wie du dir ein Mitspracherecht bei Schwangerschaftsabbrüchen vorstellst. Soll man eine Frau gerichtlich zu einem Eingriff zwingen?

Nein, ich weiß nicht was daran so schwer zu verstehen ist.
Wenn die Frau sich X-Wochen entscheiden kann ob sie Verantwortung für ein Kind trägt oder nicht. Wieso kann der Mann das nicht auch.
Sprich, wenn sie das Kind unbedingt bekommen möchte und der Mann nicht, muss sie halt auf Unterhalt verzichten.

x 1 #8648


Plentysweet
Zitat von NurBen:
Sprich, wenn sie das Kind unbedingt bekommen möchte und der Mann nicht, muss sie halt auf Unterhalt verzichten.

Das kommt so n bißchen auf die Umstände an. Wenn sie die Schwangerschaft komplett gegen seinen Willen durchboxt und er auch davon ausging, dass sie hormonell verhüten würde (was sie nicht tat), ja, dann muss sie das.
Wenn es ein "Unfall" war, liegt die Sache etwas anders. Dann ist der Mann mit in der Verantwortung.

#8649


Blind-Meg
Zitat von Plentysweet:
Wenn sie die Schwangerschaft komplett gegen seinen Willen durchboxt und er auch davon ausging, dass sie hormonell verhüten würde (was sie nicht tat), ja, dann muss sie das.

Selbst dann nicht.
Lernt mal bitte zu trennen zwischen Kindeswohl und Wille der Eltern.
Wenn man in solchen Fällen den Unterhalt streicht, möchte man die Mutter auf diese Weise treffen, effektov bestraft man damit aber das Kind. Und das kann nichts dafür.

#8650


NurBen
Zitat von RoteTablette:
Das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs.

Ich bin hier mal ehrlich. Für mich war es nur ein Teil der Argumentation.
Von einen Verbot halte ich gar nicht. Nicht wegen den Frauen... sondern wegen den Kindern, die dadurch entstehen und dann unter Eltern leiden, die sie nie haben wollten und entsprechend vernachlässigen.

Beim Kindesunterhalt sieht es ein wenig anders aus. Im Grunde vermeidet der Gesetzgeber, dass Singlemuttis auf Sozialleistungen angewiesen sind, indem sie den Vater zum Unterhalt verpflichten.
Auch hier sieht der Gesetzgeber das Kind im Vordergrund, möchte allerdings nicht mehr dafür ausgeben.
Was ebenfalls wieder verständlich ist, weil dann die Leute sagen würden "Warum werden dafür meine Steuergelder verbraten, nur weil die beiden Vollkatastophen zu blöd zum verhüten sind."

So, das mal ganz sachlich zum Thema.
Ist das fair für den Mann? Nein. Aber notwendig fürs Kind.

x 5 #8651


Plentysweet
Zitat von Blind-Meg:
Lernt mal bitte zu trennen zwischen Kindeswohl und Wille der Eltern.

Hier geht es aber um Verantwortung und Folgen des eigenen Tuns. Das nennt man auch Erwachsensein. Bitte, danke.

Die Frau hat absichtlich und ohne Einverständnis des Mannes, quasi eigenmächtig eine Schwangerschaft herbeigeführt. Dann ist sie auch verantwortlich und kann diese Verantwortung nicht auslagern. Es gibt ja auch in solchen Fällen noch staatliche Hilfen. Oder man sollte vorher sein Hirn einschalten. Denn ein Kind bedeutet lebenslange VERANTWORTUNG! Genau, und Kindeswohl, du sagst es.

x 2 #8652


Clarinetta
Zitat von Plentysweet:
Hier geht es aber um Verantwortung und Folgen des eigenen Tuns. Das nennt man auch Erwachsensein. Bitte, danke. Die Frau hat absichtlich und ohne ...

Na ja, aber ohne ein ganz kleines bisschen Zutun des Mannes kann es erst gar nicht zu einer Schwangerschaft kommen.
Ich finde, das sollte nicht komplett außer Acht gelassen werden.
Ich verstehe aber was du aussagen möchtest @plentysweet, nur leider driften bei diesem Thema Theorie und Praxis oft weit auseinander. Ist jedenfalls meine Meinung.

ist wie bei diesem Video mit der Polizistin: wenn du kein Foto willst, bleib zuhause Grinsendes grünes Gesicht

#8653


E-Claire
Zitat von Blind-Meg:
Ja, weil es KEINE ALTERNATIVE dazu geben kann.


Zitat von RoteTablette:
Doch, die gibt es und sie wurde in wird in vielen Staaten praktiziert: Das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs.


Leihmutterschaft.

Zitat von NurBen:
Sprich, wenn sie das Kind unbedingt bekommen möchte und der Mann nicht, muss sie halt auf Unterhalt verzichten.

Das ist das alte (männlich geprägte) Missverständnis. Der Unterhalt steht nicht der Mutter zu, sondern dem Kind und auf diesen kann nicht rechtswirksam verzichtet werden. Eine Mutter, die eine solche Erklärung abgibt, schädigt die Rechte des Kindes.

Meine frage wäre zudem, mal angenommen das ginge, die Mutter braucht aber, weil sie bei zB der Geburt größere Verletzungen erleidet, hinterher staatliche Unterstützung. siehst Du da dann die Allgemeinheit in der Verantwortung noch vor dem Kindsvater?

EDIT. Deine Antwort ist weiter oben, sorry die hab ich zu spät gelesen.
Die Frage mit dem Unterhaltsverzicht ist im Rahmen von Samenspenden mal lange diskutiert worden.

#8654


Ema
Zitat von RoteTablette:
Doch, die gibt es und sie wurde in wird in vielen Staaten praktiziert: Das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs.

Das ist erfahrungsgemäß keine wirkliche Alternative, Rote Tablette.
Wenn Schwangerschaftsabbrüche verboten sind, finden sie durch alle Jahrhunderte und durch alle Kulturen hindurch trotzdem statt. Und zwar deshalb, weil die betreffenden Frauen in ihrer Not (die sie in so einem Fall oft haben) für sich keine andere Möglichkeit sehen.

Der Unterschied besteht dann in der Regel lediglich darin, dass die Abbrüche mit einem höheren Risiko verbunden sind, weil sie oft unter schlechteren medizinischen Bedingungen durchgeführt werden, von Leuten, die nicht richtig dafür ausgebildet sind und nicht über die nötigen Hilfmittel verfügen.

Noch nie jedenfalls wurden Abtreibungen durch Verbote verhindert. Man macht es den Frauen damit nur schwerer und gefährlicher.

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