Zitat von Engelskind:War mir bis dahin fremd. Nicht das Wort, sondern die Erkenntnis, dass ich mitten in einer steckte

Ich kenne Deinen speziellen Fall nicht, daher sei folgendes nur allgemein in den Raum geschrieben:
Wenn man einen Menschen kennenlernt, der
- längst mit jemand anders zusammenlebt,
- eine Familie mit dieser anderen Person gegründet hat,
- eine 30-Jahres-Hypo mit ihr gemeinsam unterzeichnet oder gar eine Firma mit ihr gegründet hat,
und man läßt sich auf so jemand ein,
ohne daß sich daran
zuvor irgendetwas nachhaltig geändert hätte, dann
steckt man in einer Affaire -
ob man das wahrhaben will oder nicht. Es bestehen definitiv keine verbindlichen Ansprüche gegenüber so einem Menschen. Du
kannst niemand verklagen und
solltest auch niemand dafür verurteilen, daß er an seiner Ehe festhält und sich schlußendlich eben doch nicht scheiden lassen mag! Und auch Du bist in so einer Konstellaation jederzeit frei, es Dir anders zu überlegen und zu gehen.
Zudem wird der Fremdgänger sich nicht offen zu diesem Kontakt
bekennen. Das ist ein wenig wie mit Petrus, der seinen Herrn verleugnete, noch ehe der Hahn das 3. Mal zu krähen begann - nur daß Deine Affaire fürs Bekennen deutlich weniger riskieren müßte als der Jünger eines zur Kreuzigung Verurteilten zur Römerzeit.
Im Gegenteil: Solltest Du von ihm schwanger werden, wäre
derselbe Mann, der mit seiner ach so ungeliebten
Gattin noch vor wenigen Monaten oder Jahren am Wochenbett
Händchen gehalten hat, um in den Wochen danach seinen Nachwuch
stolz überall in der eigenen Familie zu
präsentieren, in
Deinem Fall vermutlich
erleichtert, wenn
Du eine
Abtreibung vornehmen läßt und das am besten mutterseelenallein und so weit entfernt von seinem Wohnort wie möglich,
damit es nur ja keiner mitbekommt. Und ja: Genau da fangen Affairen an und eben dort hört es sich mit "Liebe" und "Partnerschaft" auf:
Ganz nüchtern, klar und einfach.
Der Rest ist MimmiMimmi.
Wäre bei fremdgehenden Frauen übrigens nicht anders, wenn sie ihre Geliebten schwängern könnten.
(Und das war jetzt nur eines von vielen Beispielen, die den Unterschied zwischen einer Affaire und einer Ehe in der Praxis nun mal ausmachen.)