Tisiphone
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Zitat von Juliane333:Ich bin heute früher von der Arbeit heim, mir ist richtig schlecht seit dem Besuch von E gestern. Ich reagiere da dermaßen körperlich drauf, dass es mir auf den Magen schlägt.
Ich habe schon fast 5 Kilo abgenommen, weil ich keinen Bissen runterbringe.
Eine Nachbarin klingelte dann bei mir, ob alles in Ordnung sei und erzählt mir dass E heute morgen mit einer jungen Frau da war. Sie hätte draußen gewartet und er habe zwei Koffer gepackt. Ja, seine Sachen sind zum großen Teil weg. Auf dem Tisch hat er mir die Wohnungsschlüssel hingelegt.
Soweit ich weiß, kann ich das als Auszug werten? Oder? Dann würde ich jetzt tatsächlich den Anwalt fragen, ob ich die Schlösser tauschen kann. Dann ist mir wohler.
Unsere Nachbarin wollte E fragen ob was passiert sei, er war natürlich kurz angebunden und hätte die junge Frau zurechtgestutzt, dass sie gefälligst im Auto warten solle.
Ich habe der Nachbarin einfach gesagt, dass ich annehme dass es seine Freundin ist und wir getrennt sind. Mir egal... so ist es ja einfach.
Es tut mir so leid, was dir gerade passiert. So ein Idiot! Iwann wird due Affärenblase noch platzen, du wirst sehen.
Du kannst die Schlösser erst tauschen, wenn er 6 Monate die Wohnung nicht mehr betreten hat. Vorher nicht. Ich würde an deiner Stelle ihm schriftlich zum heutigen Tag die Trennung mitteilen. Zu diesem Datum bitte auch eine Aufstellung aller Vermögenswerte machen. Und die Konten trennen. Dann zum Anwalt gehen und beraten lassen bezüglich Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.