Benita
Gast
Zitat von tina1955:Bei einer er Patientenverfügung ist entsprechend dem Willen des Patienten zu handeln.
Und die kommt auch erst zum Tragen, wenn der Patient nicht mehr ansprechbar ist und absehbar nicht selbst entscheiden kann.
Wir haben das gemacht als ersichtlich wurde, daß meine Mutter nicht mehr lange zu leben hat, um die Sicherheit zu haben wurde uns empfohlen eine Patientenverfügung vom Notar abzeichnen zu lassen, mit der Bestätigung das sie noch im Besitz ihrer geistigen Kräfte ist. Das kann Probleme wegen Handlungen der Ärzte oder Erbansprüche, etc. weitgehend vermindern.
Erst als diese vorgelegen hat, hatten die Ärzte nach Rücksprache mit uns die künstliche Beatmung abgestellt und sie natürlich sterben lassen, so wie sie es gewollt hat.