Zitat von Naja:Erst ab Scheidungsantrag muss man ein Jahr getrennt von Tisch und Bett leben, nämlich im sogenannten Trennungsjahr,
Das ist, jedenfalls für D, Mumpitz. Andersrum wird ein Schuh draus. Man muss erst ein Jahr getrennt leben, bevor der Scheidungsantrag eingereicht werden kann und im Zweifel den Beginn des Trennungsjahres nachweisen.
Liebe Mohnblume, google mal. Hier
https://www.familienratgeber.de/rechte-...antrag.php kannst Du nach Ansprechpartnern suchen, die Dir konkret sagen können, was Du für Möglichkeiten hast.
Im Trennungsjahr steht Dir Trennungsunterhalt zu - ist der angefordert und bekommst Du ihn? Wie ist die Summe von 50.000 Euro entstanden, die Du als Deinen Anteil für das Haus bekommen sollst? Da Du ehebedingte Nachteile hast (Ausstieg aus dem Beruf, Betreuung der Kinder) ist es sehr gut möglich, dass Dein Mann nachehelichen Unterhalt an Dich zahlen muss. Nicht wie früher bis in alle Ewigkeit, aber vielleicht so lange, wie Du für eine Ausbildung/Umschulung/Weiterbildung brauchst. Es sollte ja auch im Sinne Deines Mannes sein, wenn Du gut auf eigenen Beinen stehen und Euren Kindern etwas mehr als das Notwendigste bieten kannst.
Deine Anwältin ist Fachanwältin für Familienrecht? "Da kann man nichts machen..." hört sich für mich wenig engagiert an. Nicht falsch verstehen: Ich finde es gut, wenn Anwälte sich zurück nehmen und keinen Rosenkrieg befeuern. Aber über Deine Rechte (und Pflichten!) sollte sie Dich schon umfassend aufklären. Im Zweifel: Anwalt wechseln.
Nur ein wenig musst Du auch selber in die Puschen kommen, es wird Dich niemand an die Hand nehmen und Dir zeigen, wo es lang geht. Lass Dich beim Sozialamt beraten, welche Hilfen es evtl. für Dich gibt - wenn vielleicht auch nur als Darlehen. Und klär Deinen Anteil am Erlös des zu verkaufenden Hauses. Wenn es die Hälfte des Verkaufsgewinnes ist (laufen noch Kredite?), dann wäre es allerdings okay.