Ich kenne es nur so, dass - wenn ein Kontaktverbot durch die Polizei ausgesprochen wurde - der zeitliche Rahmen sowohl dem Opfer als auch dem Täter sofort mitgeteilt wird. Der Rahmen ist höchstens so gesteckt, dass er ausreicht, um ein Kontaktverbot durch das Gericht erwirken zu können, max. 2 Wochen.
Außerdem wäre es hier in meinem Bundesland nicht möglich, jemanden einfach für eine ungewisse Zeit "in Verwahrung" zu nehmen. Dafür braucht es immer einen richterlichen Beschluss und der Richter braucht natürlich für ihn akzeptable Gründe (die von Richter zu Richter andere sein können). Alles andere wäre Freiheitsberaubung. Auch würdest Du als "Bürgerin" (so ist der Sprachgebrauch

) wohl eher keine Auskünfte über einen mutmaßlichen (es gilt ja erst einmal die Unschuldsvermutung) Stalker und darüber, wo er sich grade aufhält, bekommen. Datenschutz.
Vielleicht sind die Gesetze der Bundesländer unterschiedlich?

Oder Du hast in Deiner verständlichen Aufregung irgend etwas überhört oder missverstanden? Es ist gut, dass Du einen Anwalt hast. Lass den sich kümmern und vor Gericht ein Kontakt- und Näherungsverbot erwirken (das dann auch für Mails, Briefe und Pakete gilt). Außerdem kann er Auskünfte bekommen, die Dir nicht zugänglich sind. Wenn er ein guter Anwalt ist und Du entsprechend wenig verdienst, hat er Dich sicherlich auf entsprechende finanzielle Hilfen (Beratungsschein, Prozesskostenhilfe) aufmerksam gemacht?