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Ab heute ohne Wohnung, Frau und Kind

C
Zitat von Dudo:
@Cbs da ist unser JA ganz genau bei der Sache, aber es kann sein das bei euch andere Gesetze gelten

#136


C
@Dudo davon abgesehen ich war doch beim Anwalt heute....Vielleicht solltest du deinen Nachbarn mal weiss ich nicht....

Das er das anscheinend nicht darf, ist gegen seine Rechte oder es gibt tiefere Gründe warum er es nicht darf.

x 1 #137


A


Ab heute ohne Wohnung, Frau und Kind

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D
@Cbs

du wirst recht haben was D betrifft, bei uns kann sie ohne geteiltes Sergerecht Schalten und Walten wie sie will, selbst bei einen Wegzug kannst du nichts machen, was sonst ohne Zustimmung nicht geht

#138


P
Zitat von Dudo:
du darfst bei uns selbst mit Geteiltem Sorgerech nicht ohne Zustimmung Verreisen mit dem Kind, mein Nachbar hat aktuell das Problem

Es gibt Länder, die neben dem Sorgerecht eine Reisegenehmigung des anderen Elternteils verlangen. Das hat aber nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

Und wenn Du das Sorgerecht hast,
darfst Du dann auch nicht alles, so zB nicht in Krisengebiete fahren, wo ggf das Kindeswohl gefährdet ist zB Iran, Libanon etc..

Da muss dann der andere sorgeberechtigte Elternteil zustimmen.

Oder wo ein völlig anderer Kulturkreis gilt zB China etc.

Zitat von Dudo:
selbst bei einen Wegzug kannst du nichts machen, was sonst ohne Zustimmung nicht geht

Ja, weil zum Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört.

Innerhalb der Stadt kann sie aber umziehen, wenn dadurch Deine Rechte nicht beeinflusst sind.

x 1 #139


D
@Cbs

beim Nachbarn geht alles nur über Gericht und JA, weil mit ihr nicht zu Reden ist, er aber zu 80% die Kinder hat und sie Laufend mehr Alimente, obwohl er noch die Kinder Einkleidet neben fast 700Euro im Monat Bezahlt und die Kinder Tagtäglich bei ihm oder seiner Mutter sind je nach Schicht und die Kinder bis Abens verköstigt

#140


C
@Dudo das ist dann aber eher das aufenthaltsbestimmungsrecht...


Diese Diskussion hatte ich auch?
Meine ex zb kommt 0 mit meinen Eltern klar..

Sie meinte mal,das so lange sie lebt meine Eltern niemals alleine mit meinem kleinen sein werden...

Kann sie auch theoretisch bestimmen...sie könnte sagen ...Das umgansrecht besagt das es für kind vater zeit ist.

Und sie könnte mich Andrissen....Wenn ich ihn hole ...ihn bei meinem Eltern abgebe...nen Tag später hole um ihn dann meiner ex wieder zu bringen..

Wenn ich aber mal irgendwas erledigen muss und ihn für ne Stunde bei meinen eltern parken würde..

Wäre das auch okay...

Das alles sind heikle Themen bei denen man nur machen sollte was man darf ...und was man darf sollte man wissen.

#141


C
@Dudo er macht alles falsch..Wenn er unterhalt zahlt, bräuchte er theoretisch garnichts an Kleidung zu kaufen!Ich mache das teilweise auch das ich Sachen kaufe...

Mama kleidet süss....Ich cool.

Aber müsste ich nicht.das Deckelt der unterhalt

Die Frau müsste sogar wechselkleidung stellen.

Ubd wenn er kinder zu 80 Prozent
Betreut, dann müsste sie an ihn unterhalt bezahlen.
Iegendwas stimmt an der Geschichte jedenfalls nicht

x 1 #142


P
Ich würde es aber vor dem JA tunlichst unterlassen zu argumentieren, dass Du mit dem Sorgerecht ihren Umzug verhindern willst, zumal auch kein Umzug ansteht.

Stattdessen würde ich die Gemeinsamkeiten beton,dass ihr

a. in der Vergangenheit schon zahlreiche gemeinsame wichtige Entscheidungen getroffen habt

b. ihr in wichtigen Dingen kommunizieren könnt (ganz wichtig!)

c. Du regelmäßig Umgang hast und

d. Du gleichberechtigt an der Erziehung Deines Kindes beteiligt sein möchtest.

Dann wird sie Argumente dagegen vorbringen und belegen müssen. Das kann sie nicht.

Dein Anwalt hat recht. Du wirst Dein Sorgerecht bekommen.

x 1 #143


C
@PeterN hoffe du verwechselt mekne jahrelange Geschichte nicht mit der hier rekngeworfenenen...weil in meiner zieht keiner um 😆

#144


alleswirdbesser
Zitat von Cbs:

Also eigene Erfahrung - einmal wurde ich sehr sorgfältig kontrolliert - ich hatte zum Glück alles dabei, seine Erlaubnis und die Kopie von seinem Ausweis. Nehme ich immer mit.

#145


D
Zitat von Cbs:
er macht alles falsch..Wenn er unterhalt zahlt, bräuchte er theoretisch garnichts an Kleidung zu kaufen!Ich mache das teilweise auch das ich Sachen kaufe.


Zitat von Cbs:
Die Frau müsste sogar wechselkleidung stellen.

Ubd wenn er kinder zu 80 Prozent
Betreut, dann müsste sie an ihn unterhalt bezahlen.
Iegendwas stimmt an der Geschichte jedenfalls nicht


sie haben sich getrennt, sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, der Unterhalt wurde ihm vom JA Vorgeschrieben, obwohl klar was das er die Kinder mindestens 50% hat, mitlerweile hat er sie 80% sie bringt sie und holt sie nach gut dünken ohne Absprache nur kurzer Anruf bis ihm jetzt der Kragen geplatzt ist und sämtliche Unterlagen mit genauer Zeitangabe der letzten 3 Jahre plus Rechnungen auf Gericht und JA Vorgelegt hat, weil er auch der Meinung war nachdem sie nach der Schule KITA bei ihm bis Abends sind kann er auch das ABR bekommen.
sie hat natürlich alles Umgedreht, hat seine Mutter als Überfordert bezeichnet und am nächsten Tag die Kinder zu ihr gebracht zum schlafen
deswegen alle Unterlagen und angeblich beklommt er Kohle zurück, ist aber noch im Laufen

#146


alleswirdbesser
Zitat von PeterN:
Innerhalb der Stadt kann sie aber umziehen, wenn dadurch Deine Rechte nicht beeinflusst sind.

Ich bin in ein anderes Bundesland gezogen und niemand hat kontrolliert, beim Umzug davor, gleiches Bundesland, kleine Entfernung hat man seine Zustimmung verlangt.

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D

P
Zitat von alleswirdbesser:
Ich bin in ein anderes Bundesland gezogen und niemand hat kontrolliert, beim Umzug davor, gleiches Bundesland, kleine Entfernung hat man seine Zustimmung verlangt.

Wir müssen hier klar trennen zwischen tatsächlicher Anmeldung/Ummeldung
des Wonsitzes bei den Behörden und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Aufenthaltsbestimmungsrecht
Ist Teil des gemeinsamen Sorgerechts. Wer das gemeinsame Sorgerecht (GSR) hat, hat auch das halbe Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR)
Das ABR kann aber vom Sorgerecht auch losgelöst werden.
Zieht ein Elternteil in ein anderes Bundesland, muss bei geteiltem ABR der andere zustimmen, sofern seine Rechte betroffen sind, zB Umgangsrecht.

Zieht man bei gemeinsamem ABR nur ein paar Straßen weiter, kann der andere Elternteil das nicht verhindern, da sein Umgangsrecht dadurch nicht beeinflusst wird.

Anmeldung bei Behörden
Die Anmeldung des neuen Wohnortes unterliegt dann demjenigen , bei dem das Kind lebt.
Das ist ganz klar in §17 Abs. 3 Bundesmeldegesetz geregelt:

https://share.google/JejVRTVYT5RAaMROm

Das BMG verlangt kein Sorgerecht.
Das BMG gibt es auch erst seit 2015.

Eine Behörde kann die Anmeldung nicht verweigern, weil der anmeldende Elternteil keine Sorgerechtsurkunde vorlegen kann. Manche Behörden machen sich wichtiger als sie sind und verlangen einen Nachweis.
Wenn man aber auf der Anmeldung besteht, müssen sie der Anmeldung nachkommen .
Ein minderjähriges Kind kann nicht ohne Wonsitz leben.
Die Anmeldung bestimmt auch nicht den zukünftigen Wohnsitz. Das bestimmt letztendlich ein Gericht.

Eine Mutter kann also trotz gemeinsamem Sorgerecht ohne Zustimmung des Vaters einfach von Bayern nach Flensburg ziehen und das Kind dort anmelden, auch wenn sie es eigentlich nicht darf.


Der Vater müsste dann auf Rückführung klagen oder das alleinige Sorgerecht beantragen.

Das dauert aber. Wenn sich das Kind dort erstmal eingelebt hat, wird es schwierig.

Ich halte das Sorgerecht ohnehin für überbewertet. Der einzig wirkliche Vorteil ist, dass man ohne Sorgerecht bei Ärzten, Schule etc keine Auskunft bekommt .

#149


alleswirdbesser
Zitat von PeterN:
Wir müssen hier klar trennen zwischen tatsächlicher Anmeldung/Ummeldung
des Wonsitzes bei den Behörden und

Ich habe doch genau zitiert worauf ich mich bezog, oder war das so unmissverständlich?

#150


A


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