Zitat von Scheol: Für Gruppenvergewaltigungen wollen wir den Strafrahmen grundsätzlich erhöhen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, bei Vergewaltigung und bei Herbeiführung einer Schwangerschaft" (Zeile 2930).
Ich habe das auch schon mitbekommen und bedanke mich, dass es hier ein Mann einstellt.
Danke.
Das Strafmaß soll für Gruppenvergewaltigungen höher werden.
Und dann gibt es dabei die Besonderheit, dass es eine weitere Erhöhung geben soll, nach meinem aktuellen Wissen, je nach dem ob die Frau schwanger wird, oder nicht!
Nach meinem Wissen wird somit unter den Frauen unterschieden, je nachdem, WAS der Samen der Vergewaltiger im Körper der Frau anrichtet.
Es soll somit das Strafmaß danach entschieden werden, ob der Samen des Mannes in "fruchtbaren Boden" eingebracht wird oder nicht.
Also wird nach meiner Ansicht, nicht die Tat allein bestraft (das auch) sondern nach dem Ergebnis der Tat dann noch höher zusätzlich.
Das finde ich persönlich , das finde ich "paradox". Das andere Wort dazu schreibe ich nicht.
Eingebracht wurde diese Besondere Unterscheidung nach meinem Wissen von der SPD.
https://gadmo.eu/schwarz-rot-plant-hrte...ewaltiger/