Ich habe mal gerade kurz im Internet nachgeschaut, da war ein Beispiel von einem Rechtsanwalt, wo ein 17jähriges Mädchen mit einem 30jährigen Mann zusammen ist. Schaut mal her, was der schreibt:
...
Aus strafrechtlicher Sicht kann grundsätzlich jede Person ab einem Alter von 14 Jahren mit einem Partner zusammen sein, der volljährig ist.
Um es noch ausdrücklich klarzustellen: Sie können selbstverständlich mit dem 30-jährigen Mann auch Geschlechtsverkehr haben, ohne dass er sich strafbar macht. Entscheidend ist nur, dass Sie freiwillig mit ihm zusammen sind und dass sämtliche sexuellen Handlungen mit Ihrem Einverständnis vorgenommen werden. Das gilt aber auch für eine Beziehung unter Erwachsenen.
Etwas anderes würde nur gelten, wenn es sich bei dem Mann beispielsweise um Ihren Lehrer handeln würde. Dann wären sexuelle Handlungen zwischen Ihnen für den Mann strafbar.
Ab 14 darf man mit einer erwachsenen Person zusammen sein, solange es kein Lehrer ist !?!?!
Das wusste ich nicht und hätte ich nicht ansatzweise geglaubt. Aber da sieht man mal, wie seltsam manche Gesetze sind. Andererseits, es gibt ja auch diese Fälle, wo (meistens) ein Asbachuraltmann mit einer jungeren Frau zusamen ist, die sein Enkelkind sein könnte (oder umgekehrt eine asbachuralte Frau, die mit einem Mann im Alter des eigenen Enkels zusammen ist).
Da bin ich nun echt platt.

Zitat von sunny35:Würde mein Mann mit ner 17 jährigen nach Hause kommen, würde ich lachen und fragen ob er der zweite Wendler ist
Komisch, dass wir da beide gleich an den Wendler gedacht haben, oder?
