Zitat von vaBene21:Nach Weihnachten erfolgt dann gegebenenfalls die einvernehmliche Kündigung.
Das wäre rechtlich gut. Dass es Dir so schlecht geht, tut mir natürlich leid
Ich möchte den Thread von Dir vaBene jetzt auch nicht mit rechtlichen Ergüssen vollspamen, aber der Vollständigkeit halber mag ich es auch nicht so stehen lassen. Da hier vielleicht welche mitlesen, die es auch betrifft und dann von Halbwahrheiten auch nichts haben. Also nach bestem Wissen nochmal zusammengetragen.
Fakt ist:
Gemeinsamer Mietvertrag = Gesamtschuldner (siehe § 421 BGB). Sprich: selbst wenn ich ausziehe, kann ich für Forderungen noch belangt werden. Ich bin weder durch Auszug noch durch irgendeine alleinige/einseitige Kündigung einfach so raus aus der Nummer.
Eben genau wie in dem Beispiel aus dem Freundeskreis:
Zitat von Sorgild:Ich hatte hier vor kurzem den Fall im Freundeskreis, da ist der Ex vor Jahren aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, sie hat weiterhin Miete gezahlt, doch am Schluss hatte der Vermieter nach ihrem Auszug Forderungen, weil sie wohl nicht alles richtig renoviert hat. Der Vermieter ist an den Ex rangetreten und der musste tatsächlich zahlen. Der ist aus allen Wolken gefallen.
Klar kann auch er für die offene Forderung vom Vermieter herangezogen werden! (erstmal, inwieweit er sie ggf. wieder belangen kann, würde zu weit führen). Der braucht auch nicht aus allen Wolken zu fallen. Das ist eben genau das Ding, wenn der gemeinsame Mietvertrag nie gekündigt wurde, ist und bleibt er haftbar. Genau das sage ich ja die ganze Zeit.
Sich das im Vorfeld bewusst zu machen, kann viel Ärger ersparen.
Es können erstmal nur alle Mieter zusammen den gemeinsamen Mietvertrag kündigen. Wenn da einer zickt, wirds blöd.
Aus einer Trennung ergibt sich weder ein Sonderkündigungsrecht noch die zwangsläufige Zustimmung zur Kündigung. Auch wenn das im Interesse aller natürlich vernünftiger wäre. Wenn sie nicht unterschreibt, hast du erstmal ein Problem.
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Zitat von Sorgild: Der Vermieter wird dann seine Ex anschreiben und sie davon in Kenntnis setzen, dass der Vertragspartner kündigen will und vorschlagen, dass Mietsverhältnis mit ihr allein fortzuführen.
Warum sollte der Vermieter das tun? Das ist doch nicht seine Aufgabe. Und er wäre ja irgendwo auch schön blöd. Siehe das Bespiel in im Freundeskreis. Der hat doch lieber zwei Schuldner als einen. Dass ein Vermieter sich darum kümmert, halte ich in der Praxis für die absolute Ausnahme. Wenn er mit einem Mieter zufrieden ist, wird er vermutlich/hoffentlich zustimmen, das Mietverhältnis mit einer Person fortzusetzen, statt sich neue Mieter zu suchen. Aber rechtlich muss der Vermieter grad mal gar nix.
Zitat von Sorgild:Notfalls per Anordnung vom Gereicht, aber so kommt er ebenfalls aus dem Vertrag raus.
Wenn die Freiwilligkeit und Vernunft nicht gegeben ist, führt der Weg vor´s Gericht. Und irgendwann kommt man aus der Nummer auch raus. Aber einfach und einseitig was zu lösen ist eben nicht.