wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.
229
Ich habe das Vertrauen in unseren Rechtsstaat verlohren
Klein, speckig, wenig Haare und Zähne, eingedrückte Nase?
Also, von wegen ähnlicher dem Vater. Meine Tochter hat drei Kinder, das Mädchen blond, die beiden Knaben... einer dunkelbraun und einer rothaarig. Drei verschiedene Väter? Ich möchte nicht der sein, der das anspricht
•
x 2#151
MuchAdoabout Mitglied
Beiträge:
115
Danke erhalten:
122
Mitglied seit:
Früher nannte man das Kolibri
Kohlenmann Lichtmann Briefträger
•
#152
A
Ich habe das Vertrauen in unseren Rechtsstaat verlohren
x 3
B
Brightness Mitglied
Beiträge:
105
Danke erhalten:
189
Mitglied seit:
Zitat von KGR:
Ich habe nicht gesagt, dass er vor Gericht ziehen muss. Er braucht ja nur eine Speichelprobe vom Sohn, das sollte kein Problem sein.
Vorsicht, das kann ohne Einwilligung der Mutter ein teures Vergnügen werden. Ein Vaterschaftstest stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, dem beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen. Ansonsten begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die dich bis zu Euro 5.000 kosten kann.
•
x 2#153
W
weltwanderer Mitglied
Beiträge:
325
Themen:
2
Danke erhalten:
248
Mitglied seit:
Genau aus diesem Grund schickt man die Proban dann ja auch nach Österreich. Dort ist die Gesetzeslage anders und man erfährt das Ergebnis ohne das es jemand mitbekommt.
Man hat den Vorteil, dass nie jemand erfährt, dass man den Test gemacht hat falls man der Vater ist. Erfährt man, dass man nicht der Vater ist dann ist einem wahrscheinlich die eventuelle Strafe auch egal.
Zitat von Brightness:
Vorsicht, das kann ohne Einwilligung der Mutter ein teures Vergnügen werden. Ein Vaterschaftstest stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, dem beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen. Ansonsten begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die dich bis zu Euro 5.000 kosten kann.
•
x 1#154
darkenrahl Mitglied
Beiträge:
7874
Danke erhalten:
18764
Mitglied seit:
Zitat von Brightness:
Vorsicht, das kann ohne Einwilligung der Mutter ein teures Vergnügen werden. Ein Vaterschaftstest stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, dem beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen. Ansonsten begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die dich bis zu Euro 5.000 kosten kann.
Ich dachte, eine Vaterschaft kann man innert zwei Jahren anfechten. Dazu müsste auch ein Vaterschaftstest gemacht werden ob die Lady nun will oder nicht. Oder, wie sollte das vorsichgehen? Und wieso sollte das eine Ordnungwidrigkeit sein
•
#155
darkenrahl Mitglied
Beiträge:
7874
Danke erhalten:
18764
Mitglied seit:
Zitat von Brightness:
Vorsicht, das kann ohne Einwilligung der Mutter ein teures Vergnügen werden. Ein Vaterschaftstest stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, dem beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen. Ansonsten begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die dich bis zu Euro 5.000 kosten kann.
•
#156
La-Fleur Mitglied
Beiträge:
4057
Themen:
6
Danke erhalten:
5664
Mitglied seit:
Zitat von darkenrahl:
Ich dachte, eine Vaterschaft kann man innert zwei Jahren anfechten. Dazu müsste auch ein Vaterschaftstest gemacht werden ob die Lady nun will oder nicht. Oder, wie sollte das vorsichgehen? Und wieso sollte das eine Ordnungwidrigkeit sein
Diese muss er aber bei Gericht beantragen und sich eben nicht an einem Test aus den Tiefen des World Wide WEb vergreifen.
1. Zählt der vor Gericht dann nicht und wie schon erwähnt, strafbar.
•
x 1#157
La-Fleur Mitglied
Beiträge:
4057
Themen:
6
Danke erhalten:
5664
Mitglied seit:
Zitat von weltwanderer:
Genau aus diesem Grund schickt man die Proban dann ja auch nach Österreich. Dort ist die Gesetzeslage anders und man erfährt das Ergebnis ohne das es jemand mitbekommt.
Man hat den Vorteil, dass nie jemand erfährt, dass man den Test gemacht hat falls man der Vater ist. Erfährt man, dass man nicht der Vater ist dann ist einem wahrscheinlich die eventuelle Strafe auch egal.
Und dann? Kann er trotzdem nix mit Anfangen hier in DE
•
#158
darkenrahl Mitglied
Beiträge:
7874
Danke erhalten:
18764
Mitglied seit:
[quote="La-Fleur"][/quote]
Diese muss er aber bei Gericht beantragen und sich eben nicht an einem Test aus den Tiefen des World Wide WEb vergreifen.
Wie soll er denn ohne Gericht die Vaterschaft beklagen? Ich nehme das als Voraussetzung an. Und wenn ich vor Gericht klage, wieso brauche ich dann ein Attest aus Österreich oder Holland? Das sollte das Gericht beantragen.
•
#159
B
Brightness Mitglied
Beiträge:
105
Danke erhalten:
189
Mitglied seit:
Du kannst bis zu zwei Jahre ab Kenntnis der Umstände, die die Vaterschaft in Zweifel ziehen, einen Vaterschaftstest verlangen. Dazu müssen alle Sorgeberechtigten zustimmen. Das ist im Gendiagnosegesetz geregelt. Stimmen nicht alle Sorgeberechtigten zu, kann ein Gericht die Zustimmung ersetzen und einem Antrag auf Vaterschaftstest zustimmen. Ordnungswidrigkeit, weil es gegen den entsprechenden Paragrafen im Gendiagnosegesetz verstößt.
•
x 6#160
S
Sense Gast
Ach, das mit dem Vaterschaftstest ist nicht nur Quatsch, sondern würde vor Gericht sehr negativ ausgelegt werden, wenn er der Vater ist und es rauskommt. Und wenn nicht, dann muss der Test nach deutschen Normen und Recht gemacht worden sein.
Hier sind ein paar wichtige, richtige Dinge genannt worden. Trennung der Eltern-/Paarebene. Zum Schutz und Wohl aller Beteiligten, vorrangig des Kindes. Steuerberater. Zum Schutz des Vermögens. Fachanwalt. Zum Eigenschutz.
Aus meiner mühsamen, leidvollen, schmutzigen Scheidung folgendes Fazit. Man(n) hat immer schlechtere Karten als Frau. Vor allem wenn Frau halbwegs geschickt agiert. Und glaub mir, da geht noch vieles von ihrer Seite. Wenn sie will, bzw. ihr Anwalt ein bissiger Hund ist, wie von dir beschrieben: Anschuldigungen reichen um (D)einen Ruf zu zerstören, dazu braucht es nix Beweisbares. Familienrecht in D hat nichts mit Hollywood, Gerichtsshows a la Barbara Salesch und allem was man aus dem normalen Leben (BGB, Verkehrsrecht, Steuerrecht, etc) zu tun.
Anekdötchen: In einem Scheidungsforum war mal ein gestandener Finanzrechtler. Der meinte zu wissen wie Recht gehe und er bräuchte keinen dedizierten Fachanwalt, schliesslich könne er Gesetze lesen und Finanzrecht sei ja wohl das komplizierteste. Nach ein paar Monaten war er soweit diese Meinung sehr gründlich zu revidieren.
Mein Tip an Dich: Arbeite mit dem Jugendamt. Denn letztlich sind die es, die (irgendwann) eine nicht unmaßgebliche Meinung vor Gericht ausrollen. Mach das JA zu Deinem Freund! Zeig Dich kooperativ, mach Vorschläge. Paartherapie, Mediation, egal was - sei mit dem wort "nein" sparsam und vorsichtig. Stell die Bedürfnisse Deines Kindes / Eures(!) Kindes an erste Stelle. Hier musst Du Kreide fressen und Dein Ego, Deine Verletzungen, Dein Bedürfnis nach Rache und/oder Gerechtigkeit, Genugtuung, was auch immer, sollte/darf da nicht im Vordergrund stehen. Nur so sehe ich eine Chance irgendwann wieder mehr als nur begleiteten Umgang für Dich herauszuholen.
Denke und handle strategisch. Schütze Dich, aber vor allem: schütze Euer Kind vor dem Elternkonflikt. Das ist verantwortungsvolles Handeln als Elternteil und genau so (be)urteilt auch das JA.
Auf der Paarebene - Trennungsunterhalt, Haus, etc. Auch hier: Strategisch. Klar kannst/darfst/musst Du da vielleicht sogar streiten. Aber auf dieser Ebene gibt es auch die Chance Deine Ex zu befrieden und Dich (und das Kind) vor dauerhaftem Streit, unendlichen Anwaltsterminen, endlosen Briefen, ausufernden Kosten zu bewahren.
Um Dir ne Hausnummer einer schmutzigen Scheidung zu nennen: 3-4 Jahre, mindestens ein Brief die Woche der Dir die Nerven raubt. 30-35 Tausend Euro Anwalts-/Gerichtskosten. Denke man kann Zeit, Geld, Lebensqualität sinnbringender nutzen. Dir alles Gute.
•
x 3#161
La-Fleur Mitglied
Beiträge:
4057
Themen:
6
Danke erhalten:
5664
Mitglied seit:
Zitat von darkenrahl:
Diese muss er aber bei Gericht beantragen und sich eben nicht an einem Test aus den Tiefen des World Wide WEb vergreifen.
Wie soll er denn ohne Gericht die Vaterschaft beklagen? Ich nehme das als Voraussetzung an. Und wenn ich vor Gericht klage, wieso brauche ich dann ein Attest aus Österreich oder Holland? Das sollte das Gericht beantragen.
Braucht er eben nicht! Der Popeltest aus Timbuktu ist wertlos vor Gericht.
•
#162
darkenrahl Mitglied
Beiträge:
7874
Danke erhalten:
18764
Mitglied seit:
Zitat von La-Fleur:
Braucht er eben nicht! Der Popeltest aus Timbuktu ist wertlos vor Gericht.
Dann würde ich vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, mal schauen, was da herauskommt. Wenn ich die Vaterschaft einklage und mir kein Test gewährt wird, ist Deutschland keine Demokratie sondern ein Schurkenstaat. Siehe Edrogen und die Türkei
Und dann? Kann er trotzdem nix mit Anfangen hier in DE
Um das geht es ja nicht. Aber man weiss es dann und kann dann in Deutschland vor Gericht einen beantragen ohne vom österreichischen Test etwas zu erwähnen.
•
#164
La-Fleur Mitglied
Beiträge:
4057
Themen:
6
Danke erhalten:
5664
Mitglied seit:
Zitat von darkenrahl:
Dann würde ich vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, mal schauen, was da herauskommt. Wenn ich die Vaterschaft einklage und mir kein Test gewährt wird, ist Deutschland keine Demokratie sondern ein Schurkenstaat. Siehe Edrogen und die Türkei
Du verstehst mich nicht.
Er kann Vor Gericht einen Test erwirken. Er kann aber dem Gericht KEINEN vom Gericht nicht zugelassen Test vor legen.