darkenrahl
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darkenrahl
Zitat von MuchAdoabout:Klein, speckig, wenig Haare und Zähne, eingedrückte Nase?
MuchAdoabout
Brightness
Zitat von KGR:Ich habe nicht gesagt, dass er vor Gericht ziehen muss. Er braucht ja nur eine Speichelprobe vom Sohn, das sollte kein Problem sein.
weltwanderer
Zitat von Brightness:Vorsicht, das kann ohne Einwilligung der Mutter ein teures Vergnügen werden. Ein Vaterschaftstest stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, dem beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen. Ansonsten begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die dich bis zu Euro 5.000 kosten kann.
darkenrahl
Zitat von Brightness:Vorsicht, das kann ohne Einwilligung der Mutter ein teures Vergnügen werden. Ein Vaterschaftstest stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, dem beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen. Ansonsten begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die dich bis zu Euro 5.000 kosten kann.
darkenrahl
Zitat von Brightness:Vorsicht, das kann ohne Einwilligung der Mutter ein teures Vergnügen werden. Ein Vaterschaftstest stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, dem beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen. Ansonsten begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die dich bis zu Euro 5.000 kosten kann.
La-Fleur
Zitat von darkenrahl:
Ich dachte, eine Vaterschaft kann man innert zwei Jahren anfechten. Dazu müsste auch ein Vaterschaftstest gemacht werden ob die Lady nun will oder nicht. Oder, wie sollte das vorsichgehen? Und wieso sollte das eine Ordnungwidrigkeit sein
La-Fleur
Zitat von weltwanderer:Genau aus diesem Grund schickt man die Proban dann ja auch nach Österreich.
Dort ist die Gesetzeslage anders und man erfährt das Ergebnis ohne das es jemand mitbekommt.
Man hat den Vorteil, dass nie jemand erfährt, dass man den Test gemacht hat falls man der Vater ist.
Erfährt man, dass man nicht der Vater ist dann ist einem wahrscheinlich die eventuelle Strafe auch egal.
darkenrahl
Brightness
Sense
La-Fleur
Zitat von darkenrahl:
Diese muss er aber bei Gericht beantragen und sich eben nicht an einem Test aus den Tiefen des World Wide WEb vergreifen.
Wie soll er denn ohne Gericht die Vaterschaft beklagen? Ich nehme das als Voraussetzung an. Und wenn ich vor Gericht klage, wieso brauche ich dann ein Attest aus Österreich oder Holland? Das sollte das Gericht beantragen.
darkenrahl
Zitat von La-Fleur:
Braucht er eben nicht! Der Popeltest aus Timbuktu ist wertlos vor Gericht.
weltwanderer
Zitat von La-Fleur:
Und dann? Kann er trotzdem nix mit Anfangen hier in DE
La-Fleur
Zitat von darkenrahl:
Dann würde ich vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, mal schauen, was da herauskommt. Wenn ich die Vaterschaft einklage und mir kein Test gewährt wird, ist Deutschland keine Demokratie sondern ein Schurkenstaat. Siehe Edrogen und die Türkei