Zitat von Worrior:
Zitat von Talarios: Sie meinte dann sowas wie "Gut, dann klären wir es über einen Anwalt". Ich riet ihr mehrmals davon ab, da ich weiß in welcher finanziellen Lage sie steckt, und dieser Anwalt auch nur das machen wird, was ich mir wünsche. Und zwar eine Information darüber wie lange das dauert, bzw. was geholt wird, damit ich das dementsprechend einplanen kann. Im Endeffekt kriege ich von ihrem Anwalt genau das, was sie mir auch einfach geben könnte. Und zwar Informationen. Nur das sie dafür einen Haufen Geld blecht.
@Talarios
Du merkst ja schon selber, dass sie ein wenig gestört ist. Zumindest ist das das Verhalten eines Kleinkindes, das wild um sich schlägt.
Lass Dich von diesen hohlen Drohungen nicht beeinflussen.
Wie Du schon richtig schreibst, kostet sie das unnötig Geld.
Soll sie doch machen.
Auch auf ein Anwaltschreiben musst du nicht reagieren.
Zitat von Worrior: Die Sachen verpacken, in den Keller stellen und Frist setzen bis wann es abgeholt werden soll, danach Sperrmüll.
Ich würde ihr auch eine Frist setzen bis wann sie die Sachen abholen kann. Das schickst du per Einschreiben.
Gleichzeitig drohst du an, die Sachen zu verkaufen. Dann kann sie gerne die 4,90Euro bekommen
Inwieweit kann sie nachweisen, was ihr gehört?
Einfach die Sachen entsorgen würde ich nicht machen.
Die Entsorgung oder Beschädigung fremden Eigentums ohne Erlaubnis ist grundsätzlich rechtswidrig und fällt unter die verbotene Eigenmacht gemäß § 858 BGB.
Das bedeutet, dass Eingriffe ohne Zustimmung des Eigentümers strafbar sind und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Wer fremdes Eigentum fahrlässig beschädigt, haftet nach § 823 I BGB auf Schadensersatz.
Ihr Anspruch auf Herausgabe des Eigentums verjährt nach §§ 195, 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst nach 30 Jahren.
Das bedeutet, dass sie ihr Eigentum auch nach vielen Jahren zurückzufordern kann.
Daher Fristsetzung mit Einschreiben und gleichzeitiger Androhung eines Verkaufes.Ich denke, eine 3-wöchige Frist sollte ausreichen.
Danach könnte man argumentieren, dass sie ihren Hausrat aufgegeben hat.