102

Ist 6ting wie eine Affäre? OK unter Freunden?

H
Na zum Glück war es bei mir eine verschlossene Metallbox und es stand nicht ihr Name darauf. Dafür waren beide Schlüssel an ihrem Büroschlüssel.
Mach ich mich da auch strafbar?

28.02.2020 17:29 • x 1 #61


D
Juristisch? Als Laie sage ich mal....fragwürdig.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

28.02.2020 22:02 • #62


A


Ist 6ting wie eine Affäre? OK unter Freunden?

x 3


StillerLeser
Egal, wie das Handy gucken bewertet wird: in meinem Fall hat es Dinge zu Tage befördert, die mir sonst vermutlich erst viel später das Leben ruiniert hätten.
Ich würde allerdings nie unbegründet rein sehen. Dessen war sich meine Frau offensichtlich (zu Recht) sehr sicher, anderenfalls hätte sie vermutlich das eine oder andere zwischenzeitlich gelöscht.

Mein Urvertrauen und der feste Glaube meinerseits, dass sie mir so etwas nicht antun könnte erschien ihr wohl ausreichend.

Auch wenn ich mir damit hier keine Freunde machen werde: ich würde es wieder tun, wenn ich berechtigte Zweifel hätte. Wobei ich glaube, dass sie kein zweites mal so dämlich wäre, die virtuellen Trophäen eines AM aufzubewahren.

Die Verfechter der Privatsphäre würden doch auch einen vermeintlichen Liebesbrief lesen, würden sie einen finden. Wo ist der Unterschied?

29.02.2020 15:55 • x 4 #63


D
Wenn ich eine Affäre hätte, würde ich never, eher digitale Kommunikationswege nutzen und gewiss nichts speichern.
Wenn ich hier im Forum lese, sind es immer die digitalen Fußspuren, die Kartenhäuser und echte Häuser zu Einsturz bringen.
Natürlich nur als verlängerter Arm, denn das Handy ist ja nicht der Täter (-:

Jedenfalls glaube ich, dass kluge Fremdgänger schon längst wieder analog unterwegs sind, so wie früher einmal. Briefe und gemietete Postfächer und so.

29.02.2020 17:05 • #64


H
Zitat von Dracarys:
Jedenfalls glaube ich, dass kluge Fremdgänger schon längst wieder analog unterwegs sind, so wie früher einmal. Briefe und gemietete Postfächer und so.


Oh, dann hast du meins oben nicht gelesen...
Ich hab ein paar hundert ausgedruckte Seiten gefunden. Versteckt in einer abschließbaren Stahlbox.
Papier kann dir also auch das Genick brechen.
Aber man will ja schöne Erinnerungen haben.

29.02.2020 17:35 • x 2 #65


StillerLeser
Echt jetzt, @HFS - sie hat alles ausgedruckt und aufbewahrt? Krass. Ist das jetzt Dummheit, oder der innere Wunsch, aufzufliegen? Es gibt schon abgefahrene Geschichten hier...

29.02.2020 21:15 • #66


H
Echt jetzt, @HFS - sie hat alles ausgedruckt und aufbewahrt? Krass. Ist das jetzt Dummheit, oder der innere Wunsch, aufzufliegen?

Nee, das war so ne Art Memory Box würd ich sagen. Es war damals sehr emotional zwischen den beiden. Also die übliche Seelenverwandten, wie man hier immer liest.
Die Box war verschlossen und der Schlüssel an ihrem Schlüsselbund.
Sie war wohl überzeugt ich würde ihr nie nachspionieren. Was ich ja auch nicht habe.
Ich war ja nur neugierig.
Und auffliegen lassen ? Nein. Die Affäre war ja schon gut 2 Jahre beendet.
Seitdem kein Kontakt mehr. Aber sie hat noch lange daran geknabbert.

Und Briefgeheimnis gibt es bei uns eigentlich so nicht. Wir öffnen unsere Post wenn wir glauben, es ist etwas wichtiges.

29.02.2020 21:46 • x 1 #67


H
Ups, da hat was nicht funktioniert. Sorry.

01.03.2020 14:01 • #68


JetztGöttin
Zitat von HFS:
Na zum Glück war es bei mir eine verschlossene Metallbox und es stand nicht ihr Name darauf. Dafür waren beide Schlüssel an ihrem Büroschlüssel.
Mach ich mich da auch strafbar?


Das könnte sogar sein. Ich will nicht schlaumeiern und ich bin alles andere als eine Juristin, aber ich habe einfach mal Verletzung gegen das Briefgeheimnis gegoogled und folgenden Wikipediaeintrag dazu gefunden:

Rechtsgut
Das durch die Vorschrift geschützte Rechtsgut ist der Schutz vor Indiskretion, insbesondere das Briefgeheimnis (Art. 10 GG).

Tatgegenstand
Schriftstück
Tatgegenstand sind Schriftstücke. Ein Schriftstück ist jede durch Schrift verkörperte Gedankenerklärung, z. B. Briefe oder Tagebücher. Gemäß Abs. 3 können auch Abbildungen wie Fotos Tatgegenstand sein.

Verschlossen
Das Schriftstück muss entweder verschlossen (Abs. 1) oder durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert (Abs. 2) sein. Beiden Alternativen gemeinsam ist, dass die Kenntnisnahme durch Dritte mindestens deutlich behindert werden muss. Daher wird der Inhalt ungesicherter Postkarten nicht erfasst.
Verschlossen ist ein Schriftstück, wenn es durch einen Verschluss unmittelbar umhüllt wird. Dies ist beispielsweise bei einem zugeklebten Briefumschlag oder bei einem verschlossenen Tagebuch der Fall.
Durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist ein Schriftstück, wenn es sich etwa in einem Safe oder in einer verschlossenen Schublade befindet. Ein verschlossener Raum ist dagegen kein Behältnis.

Täter
Täter kann jeder sein, der nicht zur Kenntnisnahme bestimmt wurde. Es handelt sich somit um ein negatives Sonderdelikt. Wer Kenntnis von einem Schriftstück nehmen darf, entscheidet in der Regel derjenige, der das Schriftstück verschlossen hat, also beispielsweise der Absender eines Briefes.

Tathandlung
Tathandlung kann das Öffnen des Schriftstückes (Abs. 1 Nr. 1), das Kenntnisverschaffen durch technische Mittel (Abs. 1 Nr. 2) und das Öffnen eines Behältnisses zur Kenntnisverschaffung (Abs. 2) sein.

Die Handlung ist jedoch nur strafbar, wenn sie unbefugt erfolgt. Eine Befugnis kann sich z. B. aus der Organisation des Empfängers (Poststelle eines Unternehmens) ergeben, aus dem Sorgerecht der Eltern, aus gesetzlichen Vorschriften (z. B. im Strafvollzug) oder aus der Einwilligung des berechtigten Empfängers. Ein rechtlicher Betreuer ist nur dann befugt, wenn das Gericht das Anhalten und Öffnen der Post nach § 1896 Abs. 4 BGB gestattet hat.

Abs. 1 Nr. 1
Zur Verwirklichung der Begehungsalternative in Abs. 1 Nr. 1 reicht das bloße Öffnen des Schriftstückes aus. Es ist nicht erforderlich, dass der Täter vom Inhalt Kenntnis nimmt. Schon das Aufreißen eines fremden Briefes ist also strafbar.

Abs. 1 Nr. 2
Die Alternative in Abs. 1 Nr. 2 setzt dagegen voraus, dass der Täter zumindest von einem Teil des Schriftstücks Kenntnis nimmt. Dazu muss er ein technisches Mittel einsetzen, beispielsweise eine Apparatur zur Durchleuchtung. Das Gegen-das-Licht-Halten eines Briefes reicht jedoch noch nicht aus.

Abs. 2
Abs. 2 erfasst den Fall, dass jemand ein oben beschriebenes verschlossenes Behältnis öffnet, um sich Kenntnis vom Inhalt einer Schrift zu verschaffen. Öffnet er dagegen das Behältnis, ohne zu wissen, dass sich darin ein Schriftstück befindet, ist der Tatbestand nicht erfüllt.

Strafmaß, Versuch, Konkurrenzen
Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist nicht strafbar.

Wird zusammen mit der Verletzung des Briefgeheimnisses ein Diebstahl oder eine Unterschlagung begangen, kann eine Tateinheit bestehen. Dagegen wird eine Sachbeschädigung verdrängt. Liegt ebenfalls eine Verletzung des Postgeheimnisses oder des Fernmeldegeheimnisses vor, so macht man sich nicht gemäß § 202 StGB strafbar.

Kann sich ja jeder selbst mal Gedanken darüber machen. Ich möchte das Thema damit auch nicht weiter stressen.
Aber offensichtlich sieht das Gesetz das schon so, dass die persönliche Neugierde da aufzuhören hat, wo die Rechte eines anderen verletzt werden. Und man kann ja nun nicht gerade behaupten, dass Gefahr für Leib und Leben besteht oder Gefahr im Verzug ist oder was auch immer Ausnahmen zu dem Grundsatz sein können, wenn man den Verdacht hat, betrogen zu werden, auch wenn die Emotionen da verständlicherweise anderer Meinung sind.
Unbestritten ist, dass es natürlich eine ganz schwere Situation ist, wenn man den Verdacht hat, betrogen zu werden. Aber so ein Betrug verstößt nun mal leider nur gegen die eigenen moralischen Vorstellungen bzw. gegen das, was man als Paar miteinander vereinbart hat. Juristische Konsequenzen hat das in einem ersten Schritt nicht. Die Verletzung des Briefgeheimnisses dagegen schon und ich finde es absolut nicht so harmlos, wie das hier in diesem Thread teilweise dargestellt wird. Und soweit ich das verstanden habe, sind wohl auch private Emails eingeschlossen und auch Ehepartner sind wohl nicht automatisch berechtigt, die Post des Ehepartners zu öffnen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Handy, das mit einem Pin gesichert ist, nicht unter diese Kategorie fällt. Aber ich bin - wie schon gesagt - keine Juristin.
Also so locker flockig wie hier über den Einbruch in die Privatsphäre des Partners geschrieben wird, ist das juristisch betrachtet wohl eben nicht. Und wie schon gesagt, es ist darüber hinaus eben auch ein massiver Vertrauensbruch und ehrlich gesagt ich wüsste nicht, wie der zu kitten wäre, sollte sich der Verdacht als unbegründet heraus stellen.

03.03.2020 11:03 • #69


I
Nun ja , wenn das so ist.
Dann nimmt man sich halt einen Detektiv , dass zumindest ist ja dann juristisch nicht das Problem.

Geht auch anders.

03.03.2020 11:06 • x 1 #70


DieSeherin
also, was ganz oft vergessen wird, ist die privatshäre derer, mit dem kommuniziert wird! ich würde mich sehr in selbiger verletzt fühlen, wenn mein bester freund all meine nachrichten einfach so mit irgendwem anders teilen würde!

03.03.2020 16:29 • #71


darkenrahl
Zitat von Munin:
Ab hier habe ich mich gehen lassen - gebe ich zu. Ich habe mir ihre Nachrichten heimlich angesehen. Es waren einfache Gespräche über Gott und die Welt jedoch des öfteren auch Details über seine und unsere Beziehung/Ehe. Sie schrieb ihm intime Details, die ich selbst keinem erzählen möchte! Außerdem machten sie sich gegenseitig Komplimente wie schön sie einander finden und die Augen seien ja wunderschön. Gleichzeitig schrieben sie, dass sowas ja für eine Freundschaft nicht wichtig sei. Mittlerweile wird die chat-Unterhaltung zum S.. Meine Frau fragt ihn, was er denn machen würde wenn sie ihm ausgeliefert sei und er könne machen was er wolle (aka Fifty Shades of Grey). Das fände er ziemlich gut und er würde gerne ihre Arme festhalten und dann ihren Körper . . . naja ihr könnt euch den Rest denken.
Ich war sehr geschockt und konnte einige Nächte nicht schlafen. Sie ist doch meine Frau! Ich kenne sie als treu und ehrlich. Und dann lese ich sowas?! War unglaublich!
Dazu sei gesagt, die Beziehung, die sie vor mir hatte war ein wenig BDSM und sie war die unterwürfige. Das sollte man sich nicht so extrem vorstellen aber sie findet gefallen an daran. Ist ja im Bett nichts Schlechtes Wir beide haben diese Neigung nicht so ausgelebt aber darüber gesprochen. Ich dachte ihr ist es nicht so extrem wichtig. Mittlerweile schätze ich fehlt ihr so eine BDSM Praxis sehr dass sie sich woanders umsieht?! vielleicht?
Der andere Kerl hat seit 5 Jahren keinen geschlechtlichen Verkehr mit seiner Frau. Da läuft es wohl nicht gut. Sie haben ein Kind und ein Haus. Er ist wohl eher der Familien-Mensch. Er und seine Frau streiten recht kräftig des öfteren. Solche Details sagt mir aber meine Frau. Das sind private Dinge, die er ihr anvertraut hat und sie erzählt es mir einfach weiter. Das macht sie weil sie mir sagt, er sei ein sehr guter Freund mit dem man über alles reden kann.
Mein Problem ist: Ich schaue regelmäßig heimlich in ihre Nachrichten (was mich zutiefst erschüttert, sowohl der Inhalt als auch meine Tat) und möchte soooo gerne mit meiner Frau darüber sprechen. Aber dafür müsste ich beichten, dass ich heimlich ihre Nachrichten lese. Das geht nicht
Ich will, dass sie mit dem Kerl nicht solche S. schreibt. Es gab Situationen, wo wir zu zweit im Café saßen und sie beiläufig mit dem Handy mit ihm schreibt. Nachher muss ich dann - heimlich - lesen dass es um F*ck-Wünsche geht! Das ist echt beschämend!


Na ja, aber was die EF des TE da gemacht hat ist auch nicht gerade das Gelbe vom Ei.
Denn das geht unter Betrug und ist moralisch genau so zu unterlassen wie das zufällige Lesen von solchen Vergehen.
Ich frage mich schon was da verwerflicher ist, auch wenn das Eine strafbar ist und das andere nicht.
Und, solches Verschweigen kann schon psychische Schäden verursachen, denn
Es waren einfache Gespräche über Gott und die Welt jedoch des öfteren auch Details über seine und unsere Beziehung/Ehe. Sie schrieb ihm intime Details, die ich selbst keinem erzählen möchte!
Ist nicht gerade vom Feinsten, das man an einen Aussenstehenden schreiben sollte! Und wenn sie whatsapp oder etwas ähnliches benutzten..
Und, ich würde diese Variante nehmen:
3. Der Reumütige
Offenbaren, dass ich heimlich ihre Nachrichten lese und meine Wünsche äußern. Sie brach Vertrauen, ich brach es auch. 1:1

Mich würde wundernehmen, was sie zu ihrem Tun zu sagen hat, denn damit hat ja alles angefangen

03.03.2020 18:36 • x 1 #72


I
Es ist ja Gott sei Dank nicht strafbar , da nicht zu beweisen , wenn ich das Handy meines Mannes bei Verdacht durchsuche. Punkt.


Und ob ich mir dann in den Spiegel schauen kann oder nicht, ist mir persönlich Peng. Ich frage einmal, ich frage zweimal, und dann schnapp ich mir das Teil.
Und mein Mann würde es bei mir genauso machen.

Ich weiss auch nicht wo das Problem ist. So was macht man ja nicht ganz ohne Grund.
Ich habe zum Beispiel 14 Jahre nicht in sein Handy geschaut, hat mich nicht interessiert.
Aber sehr wohl zu dem Zeitpunkt als er seine Affäre hatte, oder ich dieses vermutet habe.

Und moralisch .... es ist auch nicht moralisch seinen Partner zu betrügen und zu belügen, und ich hätte was besseres zu tun, als wochenlang wie eine nasse zerstreute Katze hinter ihm herzulaufen und täglich zu fragen ,.. ist da was, verheimlichst du mir was , mit wem schreibst du? Nun sags mir doch...
Ich müsste mich ja echt fragen ob ich noch alle Murmeln im Glas habe.
Das kann man auch abkürzen.

Er hätte es ja anders haben können, ja ich habe da jemanden, ja ich schreibe mit jemanden... Fertig.

03.03.2020 18:50 • x 3 #73


JetztGöttin
Zitat von Isely:
Und moralisch .... es ist auch nicht moralisch seinen Partner zu betrügen und zu belügen, und ich hätte was besseres zu tun, als wochenlang wie eine nasse zerstreute Katze hinter ihm herzulaufen und täglich zu fragen ,.. ist da was, verheimlichst du mir was , mit wem schreibst du? Nun sags mir doch...
Ich müsste mich ja echt fragen ob ich noch alle Murmeln im Glas habe.
Das kann man auch abkürzen.
Er hätte es ja anders haben können, ja ich habe da jemanden, ja ich schreibe mit jemanden... Fertig.


Verstehe den Ansatz völlig.
In der Folge darf man dann meiner Meinung nach aber auch nicht mit hochmoralischen Ansprüchen daherkommen, wenn man sozusagen Gleiches mit Gleichem rechtfertigt.
Ich würde z.B. nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten gegen jemanden, der meine Privatsphäre aus welchem Grund auch immer so verletzt. Nicht umsonst ist sie sogar gemäss Verfassung geschützt. Das hat den Grund, dass eben nicht jeder sein Peng und seinen Punkt frei nach seinem Gusto ausleben kann. Aber ja ...schon klar, wo kein Kläger da kein Richter.
Ich finde es aber höchst amüsant immer wieder zu lesen, bei welchen Sachverhalten doch gefälligst unbedingt nach angeblich gesellschaftlich anerkannten Grundsätzen und Moral gehandelt werden muss, wenn es aber um die eigenen Befindlichkeiten geht, werden sogar Sachverhalte umgangen, die sogar juristische Konsequenzen haben können. Weil es vermeintlich einfacher ist. Nun gut. Ich mag nicht schon wieder die Doppelmoral bemühen ... aber in dem Fall ist es ja förmlich eine Steilvorlage.
Nur das mit dem Spiegel sollte man vielleicht doch nicht so unterschätzen. Könnte auf einen zurückfallen irgendwann.

04.03.2020 11:12 • #74


I
Zitat von JetztGöttin:
Nur das mit dem Spiegel sollte man vielleicht doch nicht so unterschätzen. Könnte auf einen zurückfallen irgendwann.


Ich kann jeden Tag in den Spiegel schauen.
Ob andere es können , ist nicht mein Problem.
Ich stehe zu meinen Handlungen.

04.03.2020 11:18 • x 1 #75


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag