Brightness2
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Zitat von Mispelchen:Du darfst innerhalb Deutschlands gehen, wohin Du willst.
Das ist richtig.
Zitat von Mispelchen:Mit den Kindern.
Nein. Nur wenn sie alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hat oder wenn sie in die nähere Umgebung zieht. Weiter entfernte Umzug mit den Kindern ist keine Alltagsentscheidung, die ein Elternteil allein treffen kann. Hier bedarf es der Genehmigung des anderen Sorgeberechtigten. Unbenommen ist einem Elternteil das Recht, weit weg zu ziehen, ohne die Kinder. Alles andere kann ganz schnell rechtlich relevant werden, Kindesentzug ist kein Kavaliersdelikt, wenn es geahndet wird.
Zitat von Sorgild:Ohne Anwalt und grünes Licht vom Familienrichter würde ich das nicht in Angriff nehmen.
Du musst deinen Wegzug halt verdammt gut begründen können. Dann kann das funktionieren.
👍 Die Frage ist, wie groß die Bindung der Kinder zum Papa ist. @JaneSofa, wie alt sind die beiden?
