LostGirl1
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Zitat von tina1955:Als ich die Scheidung einreichte, füllte mein Anwalt sofort den Antrag auf Prozesskostenbeihilfe
Ich hab die Vermutung, es könnte sich auch um die erste Rechnung vom Gericht handeln? Um die 240 Euro waren das glaube bei meiner Scheidung, und die müssen ohne Prozesskostenbeihilfe direkt gezahlt werden von dem, der die Scheidung einreicht, vorher wird das Gericht nicht tätig.
Nachtrag: oh, gestern war schneller - damit ist es ja dann klar, dass er nichts ernsthaftes weiter unternommen hat.
Und wenn es denn einen Grund dafür gab (Selbstmordabsichten seiner Frau), dann hätte er das ansprechen können und nicht einfach so tun als ob. Eine Vereinbarung über Trennungsunterhalt gibt es ja demzufolge vermutlich auch nicht. Er ist auch noch dort gemeldet.