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Seine toxische Freundin macht mir das Leben schwer

Hola15
Zitat von MissLilly:
Ja, aber offensichtlich nicht gerichtlich. Die TE hat keinerlei schriftliche Aufforderung vom Gericht zur Klärung der Vaterschaft erhalten, sondern ...

Hmm, ja nachdem ich es nochmal gelesen habe …

#106


MissLilly
Zitat von Arnika:
Ich denke wiederum umgekehrt, du bist noch nie wirklich mit dem Ernst des Lebens oder dem Rechtsstaat in Berührung gekommen,

Da irrst du dich leider ganz gewaltig ... aber lassen wird das .. du scheinst dich hier in der Konversation persönlich angegriffen zu fühlen und daher zu einer sachlichen und kontroversen Diskussion nicht gewillt oder unfähig zu sein.

#107


A


Seine toxische Freundin macht mir das Leben schwer

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Stella31
Zitat von Arnika:
Hab gleichzeitig gerade das Urteil bzgl meines ermordeten und im Sterben vergewaltigten besten Freundes studiert. Alles auf Video. Dennoch: 2 Jahre teilbedingt - dh 8 Monate

Absolut unmöglich ohne Warnung derartige Dinge auszubreiten.
Was denkst du dir dabei?

#108


P
Zitat von Hola15:
Mir schien es, als ob das Gericht - nun unabhängig von den beiden Parteien - das Ganze nun von sich aus fortführt und die Entscheidung nicht mehr bei ihnen liegt

Da hast Du wohl Recht.
Hier gilt der Amtsermittlungsgrundsatz

https://dejure.org/gesetze/BGB/1600d.html

#109


A
@Stella31 Wieso? Stand so auf dem Cover der Kronenzeitung „Sterbender missbraucht“. Brauchst du mittlerweile selbst bei Tageszeitungen vorher eine Warnung? Was denkst du dir denn dabei? Achtung, Achtung, da kommen jetzt die Nachrichten mit unschönen Informationen? Bitte wegsehen!?

#110


MissLilly
Zitat von Hola15:
Mir schien es, als ob das Gericht - nun unabhängig von den beiden Parteien - das Ganze nun von sich aus fortführt und die Entscheidung nicht mehr bei ihnen liegt.


Nein, das ist rechtlich so nicht möglich bzw. nur dann wenn für das Kind eine Beistandsschaft durch das Jugendamt (inkl. Unterhaltsvorschuss) besteht. Und diese besteht im Falle der TE ja angeblich nicht.

Fortsetzung Exkurs... Grinsendes grünes Gesicht

"Die Mutter kann das Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung grundsätzlich auch nach dem Beginn wieder abbrechen, indem sie den Antrag beim Familiengericht zurücknimmt.
Es gibt dabei jedoch wichtige Einschränkungen, rechtliche Besonderheiten und finanzielle Folgen zu beachten:

Bis zum rechtskräftigen Beschluss: Die Rücknahme des Antrags ist in jeder Phase des laufenden Verfahrens möglich, solange das Gericht noch keine endgültige Entscheidung (Beschluss) verkündet hat.
Zustimmung des Mannes: Hat das Verfahren bereits begonnen und hat der potenzielle Vater bereits auf den Antrag geantwortet oder zur Sache ausgesagt, kann er der Rücknahme des Antrags widersprechen. Wenn er die Klärung nun ebenfalls will (z. B. um Gewissheit zu haben), kann er verlangen, dass das Verfahren zu Ende geführt wird.

Wenn die Mutter (als Antragstellerin) ihren Antrag zurückzieht und der potenzielle Vater dieser Rücknahme zustimmt, ist das Verfahren rechtlich beendet. Das Gericht kann und darf das Verfahren in diesem Fall nicht gegen den Willen beider Eltern zu Ende führen.
Es gibt im Familienrecht zwar den sogenannten Amtsermittlungsgrundsatz (das Gericht muss von sich aus Beweise erheben), dieser gilt aber nur so lange, wie ein gültiger Antrag vorliegt.
Warum das Gericht stoppen muss :
Eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung ist ein sogenanntes Antragsverfahren. Das Gericht darf nicht von sich aus (von Amts wegen) die Vaterschaft für ein Kind ermitteln, wenn niemand einen Antrag stellt. Fällt der Antrag weg – weil die Mutter ihn zurücknimmt und der Mann zustimmt –, hat das Gericht keine rechtliche Grundlage mehr, das Verfahren fortzuführen.
WICHTIGE AUSNAHME 1: Das Kind hat einen eigenen Antrag gestellt
Wenn das Kind (vertreten durch das Jugendamt als Beistand) einen eigenen, parallelen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung eingereicht hat, läuft das Verfahren weiter.
Die Mutter kann in diesem Fall nur ihren persönlichen Antrag zurückziehen.
Da das Jugendamt als gesetzlicher Vertreter des Kindes den Antrag für das Kind stellt, läuft das Verfahren für das Kind so lange weiter, bis auch das Jugendamt den Antrag zurückzieht. Das Jugendamt wird dem Abbruch aber nur zustimmen, wenn der Vater die Vaterschaft stattdessen freiwillig beurkundet. [1]

WICHTIGE AUSNAHME 2: Einvernehmliche Erledigung durch Anerkennung
Häufig stimmen beide Eltern dem Abbruch des Gerichtsverfahrens zu, weil der Mann die Vaterschaft während des laufenden Verfahrens freiwillig anerkennt (z. B. beim Jugendamt). In diesem Fall führt das Gericht das Verfahren ebenfalls nicht zu Ende, da der Zweck (die Feststellung des Vaters) bereits außerhalb des Gerichtssaals erreicht wurde.

Last but not least:
Das Recht des Kindes bleibt bestehen
Selbst wenn die Mutter das Verfahren abbricht, ist das Thema nicht dauerhaft vom Tisch. Das Kind hat ein eigenes, lebenslanges Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Das Kind kann (sobald es volljährig ist, oder vorher vertreten durch einen anderen gesetzlichen Vertreter) jederzeit ein neues Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung einleiten. Das verjährt nicht.

Exkurs Ende Zwinkerndes Gesicht

x 1 #111


MissLilly
Fazit:
Wenn also ein Vater der angeblich auf einen Vaterschaftstest pocht und weder zu den Terminen einer DNA Probe noch zu einem geladenen Gerichtstermin erscheint, muss ich mich persönlich mittlerweile fragen, wer hier den Vaterschaftstest samt Anerkennung tatsächlich haben will. Das 7 Monate alte Baby kann es (eigenständig) wohl kaum sein.

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Löwenzeh
Zitat von MissLilly:
muss ich mich persönlich mittlerweile fragen, wer hier den Vaterschaftstest samt Anerkennung tatsächlich haben will.

Oder einfach diese Verantwortung für etwas, das jemand anderer will, genau dort lassen.

Soll dieser jemand, der es will, doch handeln.

Wenn ich weiß, wer der Vater ist.
Wenn der Vater sich so verhält.
Wenn der Vater einen Test will.

Dann würde ich mich ganz weit von dieser Person entfernen, MEIN Kind an mich pressen und hoffen, dass dieser Vater auch weiterhin zu unfähig ist, irgendetwas selbstständig umzusetzen.

Mein Kind, mein Sorgerecht.

Das soll mir erstmal einer streitig machen, der mich geographisch schwer erreichen kann.
Wenn Umzug nicht machbar im Moment: ältere Damen in der Nachbarschaft?
Mal erzählen, dass der Ex samt seiner Ex das Leben schwer macht. Ein paar Augen mobilisieren. Sprich! Erhebe deine Stimme, wann immer du kannst.
Dir sind nicht die Hände gebunden,egal, wie ohnmächtig du dich fühlst.
Es braucht nur einen Weg, den du dich zu beschreiten traust.

Du streitest in die falsche Richtung, TE.
Kämpfe für dich - nicht um eine Beziehung, in der von Anfang an der Wurm drin steckte.
Beweise dich nicht. Miss dich nicht an ihrem Urteil. Du siehst doch, was sie tun.

Du brauchst andere Leute.
Menschen auf deiner Seite.
Verwandte, Nachbarn, Sozialarbeiter.
Aber du musst dir diese Hilfe holen.

Hier hast du angefangen zu sprechen.
Sprich weiter!
Übe es hier, dann geht's bald überall.

@valeaa

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