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Seine toxische Freundin macht mir das Leben schwer

A
Zitat von Löwenzeh:
Aktuell sieht es aber so aus, als wäre die Forderung danach nichts als eine Psychonummer um die TE weiter zu drangsalieren, in die falsche Richtung ...

Genau das machen maligne Narzissten und Konsorten. Du hast es auf den Punkt gebracht. Sie locken dich mit Werten wie Ehrlichkeit, Anstand, Vertrauen etc. aus der Deckung - und dann prügeln sie gnadenlos mit der Eisenstange auf dich ein. Und nicht immer nur im übertragenen Sinn..

x 1 #91


A
Zitat von Yoffi:
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Ich verweise auf den sozialpsychiatrischen Dienst und du stellst in den Raum, dass dieser nur alles zu ...

Du kannst dich nur selbst an den sozialpsychiatrischen Dienst wenden, wenn du oder deine Kinder einen schweren Huscher haben und zB selbstmordgefährdet seid. Aber du kannst nicht Next dort als angeblich gestört denunzieren. Wir sind hier nicht mehr bei der Gestapo.

x 2 #92


A


Seine toxische Freundin macht mir das Leben schwer

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T
Die TE kann sich selbst beim sozialpsychiatrischen Dienst beraten lassen. Das kann durchaus hildreich sein. Aber man kann nicht erwarten, dass der etwas beim Ex oder seiner Partnerin unternimmt

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T
Zitat von Löwenzeh:
Aktuell sieht es aber so aus, als wäre die Forderung danach nichts als eine Psychonummer um die TE weiter zu drangsalieren.

Ich bezweifle gar nicht, wie die Rollen verteilt sind. Auch wenn wir das nicht wirklich wissen.
Die TE hat sich jetzt auch länger nicht zu Wort gemeldet. Hat er diesen Vaterschaftstest gefordert, weil er denkt, er ist nicht der Vater und er keinen Unterhalt zahlen will? Hat die TE überhaupt Unterhalt gefordert? Ist sie auf Unterhalt angewiesen? Hat der Vater Interesse am Sorgerecht? Alles Spekulation.
Ich wollte nur darauf hinweisen, er ist der Vater des Kindes. Und wenn er das Sorgerecht fordert, sind die Hürden ziemlich hoch, ihm dieses zu verweigern. Eben weil er halt de Vater ist. Bei Gericht zu sagen, das ist nur eine "Psychonummer" oder er tut das nur aus Boshaftigkeit, wird zum Schiffbruch führen. Und auch ein Verweis auf Alk., Dro. oder eine psychische Krankheit ist zwingend ein Hinderungsgrund für Sorgerecht.
Vielleicht stellt sich die Frage aber auch gar nicht, weil er kein Interesse am Kind hat.

x 2 #94


T
Zitat von Tobalf:
ist zwingend ein Hinderungsgrund für Sorgerecht.

nicht zwingend sollte es natürlich heißen.

#95


A
Zitat von Tobalf:
Ich bezweifle gar nicht, wie die Rollen verteilt sind. Auch wenn wir das nicht wirklich wissen. Die TE hat sich jetzt auch länger nicht zu Wort ...

Eben: ist er der offizielle Vater hat er Rechte. Und kein Gericht dieser Welt wird ihm oder seiner Freundin das Umgangsrecht verwehen, nur weil eine Sitzengelassene sagt, sie mag die Neue nicht

Die Holde hat im Übrigen genau nichts gemacht..

x 1 #96


MissLilly
Vielleicht wäre es bei all den Überlegungen mal gut, kurz inne zu halten und sich an den Fakten und der Realität zu orientieren.

Kleiner Exkurs in das deutsche Rechtssystem:

"Man muss bei der Geburt eines Kindes den Vater nicht zwingend angeben, sofern die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet ist. In diesem Fall bleibt das Feld für den Vater in der Geburtsurkunde zunächst leer oder es wird „Vater unbekannt“ eingetragen."

Es gibt jedoch wichtige rechtliche Unterschiede und Konsequenzen, die von der jeweiligen Situation abhängen, denn
falls die Mutter den Vater nicht nennen möchte oder dieser unbekannt ist, hat dies weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen:

1. Unterhaltsvorschuss: Beantragt die alleinerziehende Mutter staatlichen Unterhaltsvorschuss, ist sie grundsätzlich verpflichtet, bei der Suche nach dem Vater mitzuwirken. Verschweigt sie den Namen des Vaters ohne triftigen Grund vorsätzlich (hierzu später mehr) kann der Anspruch auf staatliche Hilfen gekürzt werden oder ganz entfallen.

2. Rechte des Kindes: Jedes Kind hat ein verfassungsmäßiges Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Zudem fehlen dem Kind ohne rechtlichen Vater Ansprüche auf Kindesunterhalt, gesetzliches Erbe sowie eine mögliche Familienversicherung über die Krankenkasse des Vaters.

3. Vaterschaftsanerkennung: Ist die Mutter ledig, geschieden oder verwitwet, muss der Vater die Vaterschaft aktiv anerkennen. Dies ist eine freiwillige Erklärung, die der Zustimmung der Mutter bedarf.
Stimmt die Mutter einem Vaterschaftstest für ihr minderjähriges Kind nicht freiwillig und ohne trifftigen Grund zu, kann der Test gerichtlich erzwungen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vater das gerichtliche Klärungsverfahren (§ 1598a BGB) beantragt, da nicht nur die Mutter und das Kind sondern auch der po*tentielle Vater einen gesetzlichen Anspruch auf Klärung der Abstammung haben. Das Gericht prüft den Antrag und ersetzt die fehlende Einwilligung der Mutter per Beschluss. Es ordnet die Entnahme einer DNA-Probe (meist ein Wangenabstrich) beim Kind und der Mutter an.
Gegen einen gerichtlichen Beschluss kann sich keiner der Beteiligten dauerhaft widersetzen. Verweigert man den gerichtlich angeordneten Test oder erscheint nicht zum Termin, hat das Gericht folgende Mittel:
Zwangsgeld und Zwangshaft: Das Gericht kann finanzielle Strafen (Zwangsgeld) verhängen oder im Extremfall Zwangshaft anordnen, um die Probenentnahme durchzusetzen.
Die Entnahme der DNA-Probe beim Kind kann im äußersten Fall unter Hinzuziehung der Behörden (Polizei) erzwungen werden."

Ich fasse daher mal kurz zusammen:

Die TE ist (als bereits 2 fach allein erziehende Mutter) nicht zum Jugendamt gegangen um dort eine kostenlose die kostenlose Vaterschaftsanerkennung in Form einer Beistandschaft für ihr Kind durchführen zu lassen, sondern bemüht hierfür lieber einen Anwalt und das Gericht aus eigener Tasche.. Schließlich verdient sie ja als Pflegekraft gut genug um sich das parallel auch noch leisten zu können. Entsprechend könnte sie ihren Antrag bei Gericht zurückziehen und würde dadurch (erstmal) lediglich auf den Kosten des von ihr angestrebten Verfahrens sitzen bleiben. Wenn aber der werte Vater und seine durchgepei*tschte Alte im Hintergrund morgen Bock darauf haben selber so ein Verfahren anzustreben (auch wenn sie es selbst nicht zahlen können), dann stehen meiner Meinung die Chancen sehr gut dafür, dass der Vater zumindest in die Geburtsurkunde aufgenommen wird. Es sei denn, es liegt ein triftiger Grund dafür vor die Vaterschaft zu verschweigen!

Fortsetzung Exkurs :

Eine schwerwiegende Gefahr für Leib und Leben (Unzumutbarkeit)
Das Gesetz sieht eine Ausnahme vor, wenn der Mutter oder dem Kind durch die Preisgabe des Namens eine erhebliche, konkrete Gefahr droht. Die Hürden hierfür sind jedoch extrem hoch:
1.Häusliche Gewalt oder Bedrohung: Es muss eine akute, nachweisbare Gefahr für Leib und Leben bestehen (z.B. extreme Gewaltandrohung, schwere Kriminalität oder Stalking durch den Vater). Bloße Angst vor Konflikten oder familiärem Streit reicht keineswegs aus.
2. Zeugung durch eine Straftat: Wurde das Kind infolge einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Missbrauchs gezeugt, wird von der Mutter in der Regel aus Opferschutzgründen und zum Schutz ihrer psychischen Gesundheit nicht verlangt, den Täter als Vater anzugeben.

Was KEIN triftiger Grund ist:
Die Gerichte lehnen regelmäßig Gründe ab, die rein privater Natur sind, da der Staat sich das ausgezahlte Geld beim Vater zurückholen möchte. Keine triftigen Gründe im Sinne des Gesetzes sind:
1. Der Vater möchte nichts mit dem Kind zu tun haben oder hat die Mutter darum gebeten, ihn nicht zu nennen.
2. Der Vater droht damit, die Vaterschaft anzufechten oder im Gegenzug das Sorgerecht einzuklagen.
3. Die Mutter möchte unabhängig sein und den Vater bewusst aus dem Leben des Kindes heraushalten.
4. Der Vater ist verheiratet und die Mutter möchte seine Ehe oder seine Karriere schützen.
Kurz gesagt: Nur wenn es der Mutter tatsächlich unmöglich oder aufgrund einer massiven Gefahr für Leib und Seele unzumutbar ist, den Vater zu benennen, bleibt der Anspruch auf staatliche Hilfen trotz Verschweigens bestehen.

Exkurs Ende Zwinkerndes Gesicht

x 2 #97


A
@Tobalf Es wird sich auch die Frage stellen, was für Dro. er angeblich nimmt. Wenn der Her oin nimmt, schaut’s anders aus, aber wenn er nur hin und wieder ein bissl küfft, wird das total wurscht sein vor Gericht.

#98


A
@MissLilly 🤣🤣🤣🤣🤣

Ach geh, wie lieb. Heute gehst du selbst für einen durchschnittlichen Mord nicht länger als 3 Jahre in den Bau - wen juckt denn da deine Litanei 🤣🤣🤣🙈🤦‍♀

Ich würde sowas heutzutage - zumindest bei Menschenleben - eher als lockere moralische Empfehlungen sehen - außer es geht um Steuerhinterziehung 😅

#99


MissLilly
Zitat von Arnika:
Heute gehst du selbst für einen durchschnittlichen Mord nicht länger als 3 Jahre in den Bau


Das scheint wohl das Einzige zu sein was du aus dem ganzen Text herausgelesen hast.
Aber wenn das so ist, bringt die TE ihren Ex samt seiner Psycho-Braut einfach direkt um. Am besten kippt sie sich vorher noch ne Flache Vodka rein, dann kann sie einen auf unzurechnungsfähig machen und kommt schon nach einem Jahr aus der Psychatrie wieder raus.. In der Zwischenzeit könnte sich ja der Vater ihrer beiden erstgeborenen Söhne um die Kleine kümmern. Schließlich haben die ja einen sehr guten und freundschaftlichen Kontakt zu einander. Augenrollendes Gesicht

#100


Hola15
Zitat von MissLilly:
Vielleicht wäre es bei all den Überlegungen mal gut, kurz inne zu halten und sich an den Fakten und der Realität zu orientieren. Kleiner Exkurs in ...

Danke.
Nur eine Anmerkung/Frage:
Ich dachte der Vater hat die Anerkennung angestrebt (und ist dann trotzdem nicht erschienen).

Mir schien es, als ob das Gericht - nun unabhängig von den beiden Parteien - das Ganze nun von sich aus fortführt und die Entscheidung nicht mehr bei ihnen liegt.

#101


A
Zitat von MissLilly:
Das scheint wohl das Einzige zu sein was du aus dem ganzen Text herausgelesen hast. Aber wenn das so ist, bringt die TE ihren Ex samt seiner ...

Vielleicht. War ja auch ellendslang. Hab gleichzeitig gerade das Urteil bzgl meines ermordeten und im Sterben vergewaltigten besten Freundes studiert. Alles auf Video. Dennoch: 2 Jahre teilbedingt - dh 8 Monate Häfn.

Also erzähl mir doch nix von irgendwelchen angeblichen Rechten

#102


MissLilly
Zitat von Hola15:
Ich dachte der Vater hat die Anerkennung angestrebt (und ist dann trotzdem nicht erschienen).


Ja, aber offensichtlich nicht gerichtlich. Die TE hat keinerlei schriftliche Aufforderung vom Gericht zur Klärung der Vaterschaft erhalten, sondern hat sich (nachdem der Vater mehrere Termin zur Speichelprobe bei einer lizensierten Apotheke und beim Kinderarzt) nicht wahrgenommen hat, selbst eine Anwältin genommen und den Antrag auf Vaterschaftsfestellung gestellt. Und zu diesem ersten Termin ist er dann nicht erschienen.

Zitat von valeaa:
wir hatten diese Woche den Termin vor Gericht wo festgelegt worden ist, dass wir einen neuen Termin bekommen zur Testung und er da zu erscheinen hat anderenfalls wird er geholt.

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MissLilly
Zitat von Arnika:
Hab gleichzeitig gerade das Urteil bzgl meines ermordeten und im Sterben vergewaltigten besten Freundes studiert. Alles auf Video. Dennoch: 2 Jahre teilbedingt - dh 8 Monate Häfn.


Mein aufrichtiges Beileid.. Ich kann jetzt besser nachvollziehen warum du dich hier nicht ganz im Griff zu haben scheinst.

#104


A
@MissLilly Ich denke wiederum umgekehrt, du bist noch nie wirklich mit dem Ernst des Lebens oder dem Rechtsstaat in Berührung gekommen, sonst hättest du dich bzgl Kleinkinderglaube mehr im Griff. Aber es sei dir vergönnt

#105


A


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