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Sie will keine Scheidung, aber betrügt mich seit Jahren

Haeschen
@Brightness2 es ist jedem klar, dass man bei gemeinsamen Wohneigentum nicht ohne triftigen Grund, wie z.b. Gewalt, des Hauses verweisen darf.
Das Auswechseln der Schlösser, na, wäre vermutlich rechtlich zu belangen.
Die Userin hat emotional reagiert.

09.04.2024 11:55 • x 1 #31


S
Zitat von c_minor:
Wenn ihr beide im Grundbuch steht und du das Haus alleine behalten willst, wird es kaum Alternativen geben, als die Nochfrau auszuzahlen.


Die Frage ist, ob sie überhaupt ausgezahlt werden möchte und nicht lieber im Grundbuch bleiben möchte. So kann sie ausziehen und von dir Miete für ihr hälftiges Haus verlangen.
Wenn du das nicht möchtest, bleibt dir nur noch die Zwangsversteigerung zur Auflösung einer Eigentumsgemeinschaft.
Welche der beiden Übel nun das geringste für dich sein wird, musst du dann selbst abwägen......

09.04.2024 12:00 • x 1 #32


A


Sie will keine Scheidung, aber betrügt mich seit Jahren

x 3


B
@Haeschen Ein cleverer Anwalt dreht das in einen Akt psychischer Gewalt, die Frau, die eh Angst vor der Unberechenbarkeit ihres Mannes hat, der sowieso immer, ..., und ruckzuck sitzt er im Freien. Und sie allein -oder mit ihrem jugendlichen Lover- im gemeinsamen Haus.

Emotional, uninformiert oder einfach nur nicht so schlau, manchmal ist ein wenig Zurückhaltung hilfreicher für den TE.

09.04.2024 12:04 • x 1 #33


Haeschen
@Brightness2 naja, dann könnte man auch attestieren, dass der Te durch den jugendlichen Lover seiner Exfrau befürchtet einem Raub, während seiner Abwesenheit, zum Opfer zu fallen, schließlich hat die Frau die Hausschlüssel und somit auch ihr Lover.
20 Jahre Altersunterschied zwischen seiner Frau und ihrem Lover könnten finanzielle Gier nicht ausschließen lassen. Drehen kann man vieles.

09.04.2024 12:08 • x 1 #34


unbel-Leberwurst
Zitat von Mr_Unsu:
Sie weigert sich trotzdem...

Ja und?
Dann soll Dein Anwalt das trotzdem vorantreiben, auch wenn es dann nicht mehr so schnell und so einfach geht.

09.04.2024 12:09 • x 3 #35


Wurstmopped
Zitat von Mr_Unsu:
Danke Riesling, das ist mir bewusst. Mein Problem ist, dass wir keine räumliche Trennung hatten bis jetzt und sie weigert sich, auszuziehen.

Das ist natürlich ein Problem, ich würde auf jeden Fall weiterhin mit dem Anwalt alle Szenarien durchspielen und konkrete vor Gericht haltbare Informationen einfordern.
Ggf ist es auch möglich, das Haus etwas umzugestalten, so dass eine Trennung, Trennungsjahr ohne Auszug vor Gericht anerkannt wird?
Weitere Möglichkeit, falls finanziell abbildbar, ziehst du temporär aus, bleiben die rechtlichen Fragen, erwirkt sie dadurch ein Anrecht darauf dort wohne bleiben bzu können und kannst du sie mit einer Scheidung vor die Tür setzen....

09.04.2024 12:15 • x 1 #36


c_minor
Zitat von Wurstmopped:
Ggf ist es auch möglich, das Haus etwas umzugestalten, so dass eine Trennung, Trennungsjahr ohne Auszug vor Gericht anerkannt wird?

Ihr habt das Haus aufgeteilt - in rote und grüne Zonen!?
(Danny deVito zu Michael Douglas in Der Rosenkrieg)

09.04.2024 12:17 • x 2 #37


unbel-Leberwurst
Zitat von Mr_Unsu:
Ich habe meiner Noch-Ehefrau eine Scheidungsvereinbarung als Vorschlag unterbreitet. Sie ist aber damit nicht einverstanden und weigert sich, einen Kompromiss zu finden.

Warum denn überhaupt ein Kompromiss?
Die Regeln bei einer Scheidung sind doch gesetzlich festgelegt.
Über den Verkehrswert des Hauses kann man streiten, aber sonst?

09.04.2024 12:24 • x 4 #38


alleswirdbesser
Zitat von Mr_Unsu:
Ich habe meiner Noch-Ehefrau eine Scheidungsvereinbarung als Vorschlag unterbreitet. Sie ist aber damit nicht einverstanden und weigert sich, einen ...

Hast du auch schon die erste Steuerklasse beantragt? Um die Trennung zu untermauern?

09.04.2024 12:40 • x 2 #39


Mr_Unsu
Zitat von Alduin:
Sprich da nochmal mit deinem Anwalt drüber. Meine Tante hat ihrem Ex-Mann einen Brief (mit Zeugen) überreicht, mit dem sie die Trennung verkündet und die Trennung räumlich ankündigt. Dannach hat sie nicht mehr bei ihm geschlafen, hat allein gekocht, nur ihre Wäsche gewaschen,.... Das wurde so ...

Ja, wir sind in der Schweiz. Danke für den Tipp.

09.04.2024 13:49 • #40


Mr_Unsu
Zitat von alleswirdbesser:
Hast du auch schon die erste Steuerklasse beantragt? Um die Trennung zu untermauern?

In der Schweiz giltst du erst als getrennt, wenn die Wohnadresse ändert. Bei gleicher Wohnadresse (oder unter einem Dach getrennt lebend oder nicht) wird bei Verheirateten leider gemeinsam besteuert.

09.04.2024 13:51 • x 1 #41


Mr_Unsu
Zitat von c_minor:
Ihr habt das Haus aufgeteilt - in rote und grüne Zonen!? (Danny deVito zu Michael Douglas in Der Rosenkrieg)

Ja, das haben wir so gemacht. Das geht mir aber alles viel zu lange...

09.04.2024 13:52 • #42


Mr_Unsu
Zitat von Wurstmopped:
Das ist natürlich ein Problem, ich würde auf jeden Fall weiterhin mit dem Anwalt alle Szenarien durchspielen und konkrete vor Gericht haltbare Informationen einfordern. Ggf ist es auch möglich, das Haus etwas umzugestalten, so dass eine Trennung, Trennungsjahr ohne Auszug vor Gericht anerkannt wird? Weitere ...

Ja davor habe ich Angst. Ich will auf keinen Fall ausziehen, ausser wir verkaufen die Hütte.

09.04.2024 13:53 • #43


c_minor
Zitat von Mr_Unsu:
Das geht mir aber alles viel zu lange...

Menschlich ist das durchaus verständlich. Wenn man/n sich für den Rest des Lebens was anderes vorgestellt hat, möchte man, dass der Rest des Lebens möglichst schnell beginnt.

Das hab ich bei der besagten Trennung meines besten Freundes auch miterlebt: Er konnte nicht schnell genug aus der gemeinsamen Wohnung und dem entsprechenden Mietvertrag raus - und war tierisch frustriert, dass er aus der Not heraus noch vier Monate dort bleiben musste.

Die juristischen Mühlen mahlen langsam - das wird in der Schweiz nicht anders sein. Daher: Geduld!
Es zahlt sich oft genug aus, kurzfristig mal was Unangenehmes in Kauf zu nehmen und dafür langfristig aber die besseren Karten zu haben.

09.04.2024 13:56 • x 1 #44


S
Finde Deinen Titel irreführend...
Sie betrügt Dich ja nicht seit Jahren, sondern ihr habt eine offene Beziehung, auch wenn diese auf einen Betrug hin begann.

Tut juristisch und praktisch nichts zur Sache, aber steht vielleicht? für einen Groll Deinerseits ihr gegenüber?
Und Groll wäre ein schlechter Ratgeber für die weitere Vorgehensweise.

Ich finde es super, dass Du für Dich klar bist und Dein Leben neu aufstellst.
Und natürlich hat das einen, möglichst fairen, Preis, so ist das nun mal, für Euch beide.

Daher das am besten komplett an die Anwälte übergeben und diese das - völlig emotionslos- klären lassen und
nicht überstürzt etwas Falsches tun....

09.04.2024 14:05 • x 3 #45


A


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