Grace_99
Gast
ich verfolge deinen Faden schon die ganze Zeit, jetzt melde ich mich auch mal zu Wort.
Sie kann dir "drohen" bis der Arzt kommt, sie wird nicht das bekommen was sie denkt haben zu wollen.
Der Lebensmittelpunkt der Kinder ist bei dir, d. h. du solltest beim JA auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, ganz wichtig.
Sie ist in der Pflicht dir Unterhalt zu zahlen für beide Kinder!
Da die Kinder bei dir leben, kann sie die Wohnungseinrichtung (auch nicht die Hälfte davon) verlagen, da du die Sachen für deine Kinder benötigst. Sie kann natürlich das haben, was sie eingebracht hat, also was nachweislich ihr gehört, aber mehr auch nicht. Also von wegen Couch, Küche, Waschmaschine & co. kann sie nicht kriegen, da du das für die Kinder benötigst.
Auf welches Konto wird das Kindergeld überwiesen? Falls nicht auf deins, beantrag das bei der Familienkasse.
Wie sieht es mit deiner Lohnsteuerklasse aus? Seit ihr offiziell getrennt? Wenn ja, kannst du beim Finanzamt nachfragen ob du die II bekommst; auch kannst du (unabhängig von der Lohnsteuerklasse) 2,0 Kinder bei dir eintragen lassen, da du allein mit ihnen lebst.
Nimm dir einen guten (!) Fachanwalt für Familienrecht. Lass das alles von ihm/ihr regeln, klar, das kostet erst mal Geld, aber du hast die emotionale Belastung nicht mehr und du brauchst einen Anwalt um alles durchzuboxen, falls sie jetzt in ihrer Wut "Amok" läuft.
Alles, alles Gute!

