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Trennung nach nur 3 Wochen Ehe

M
Zitat von Coloneltw:
das Wissen noch frisch

Gratulation, meine steht bevor, aber ich verliere, alles gefühlt. obwohl es nicht sein Haus ist.
Ach alles mist

13.09.2018 15:43 • x 1 #46


Räubertochter007
Zitat von Femira:
Ich habs ehrlich gesagt, auch nicht ganz kapiert...ich mein, dein Handy ist kaputt, dann schaltest du sein altes an und dann ist zufällig der Tracker auf?

Also fühl dich bitte nicht verurteilt...nachdem er sich komisch benahm, kann ich auch etwas verstehen, falls du geschnüffelt haben solltest...


.... die App ist nicht mein Problem.... nur durch das Geschriebene komme ich nicht sofort auf den Fakt, dass hinter diesem Ort eine andere Frau steckt.

weil:
Zitat:
dass er dann eben wieder seinen vollen Lohn hat für alles worauf er gerade Lust hat.


Zitat:
Er will frei sein, machen können was er will und mehr Geld haben


ich lese daraus, dass der monetäre Aspekt sehr gewichtig ist. Zudem dieses schnoddrige : geht Dich nichts an.

Schon mal einen Gedanken an Spielsucht verloren? Die nehmen in diesen Läden auch ungeduschte Dachdecker und haben laaaange auf. Nur mal so.... und man braucht Geld

13.09.2018 15:49 • x 2 #47


A


Trennung nach nur 3 Wochen Ehe

x 3


C
Zitat von mcteapot:
Gratulation, meine steht bevor, aber ich verliere, alles gefühlt. obwohl es nicht sein Haus ist.
Ach alles mist


Es kommt immer auf die Vorbereitung an, das habe ich gelernt. Ein Anwalt kann ja nur mit dem Arbeiten was man ihm gibt.
Man sollte sich selbst dann auch hinterfragen welchen Kampf man ausfechten will und welchen man als verloren abgibt.

Letztlich sah es bei mir auch total bescheiden aus und nun nach 18 Monaten und einer rechtskräftigen Scheidung sage ich - es hätte noch viiiiiel schlimmer kommen können.

Das Hauptproblem sehe ich darin, dass in Deutschland in Scheidungsfragen das Grundgesetz und die verankerten Menschenrechte keine Anwendung finden. Und dies wiederrum liegt darin begründet, dass man meiner Ansicht nach von falschen Grundannahmen ausgeht.

Frauen haben daher immer Heimvorteil.

Ich denke Scheidungsverfahren könnten wesentlich friedlicher ablaufen, wenn man den Eheleuten die Möglichkeit nimmt sich gegenseitig so fertig zu machen. Jeder pocht auf seine Rechte, wird aber über seine Pflichten nicht informiert.
Und nach 18 Monaten Dauerkampf muss ich sagen - ist meine Meinung diesbezüglich auch sehr verhärtet.

Z.B. wollte ich nie ein 2. Kind. Meine Exe hat seinerzeit die Pille weggelassen um gegen meinen Willen ein Kind zu zeugen. Das beichtete sie mir vor ein paar Jahren.
Juristisch bin ich für dieses Kind genauso verantwortlich, als ob es ein Wunschkind gewesen wäre. Und so wird man auch behandelt. Kein Ton darüber, was die Frau sich hier geleistet hat.
In meiner Wunschvorstellung trägt der Mann natürlich zu 50 % Mitschuld an der Geburt und sollte sich auch um das Kind kümmern.
Nicht falsch verstehen...ich liebe meinen jüngeren Sohn genauso wie meinen älteren - die Gefühle sind hier außen vor.
ABER: Ein Kind kostet in den 25 Jahren, wo man es unterhalten muss, eine Stange Geld. Und hier hat die Frau in meinem Rechtsempfinden einen Wirtschaftsbetrug begangen und den Mann um das Geld betrogen und sollte strafrechtlich dafür belangt werden.

Also Ja Papa kümmert sich um das Kind, denn das Kind kann dafür nichts. Aber Frau geht für diesen Betrug mal 2 Jahre in den Knast.
Bei einer solchen Gesetzeslage gäbe es keine Kuckuckskinder mehr und keine solchen Machenschaften. Aber Frau hat hier in D nichts zu befürchten - das Schuldprinzip wird hier vollkommen ignoriert - denn sie ist ja eine arme alleinerziehende Mama....

Parallel kann Frau immer Lügen über den Mann erzählen wegen Umgangsrecht, Sorgerecht etc. und man glaubt ihr zunächst mehr als dem Mann.

Daraus folgend, hat sich die Frau also ohne Einverständnis des Mannes geschwängert und hat dennoch Anspruch auf Betreuungsunterhalt....du siehst wie das hier ausufert?

Diese ganze Grundlage, auf die unser Rechtssystem beruht - Frau ist zu Hause am Herd und Mnan geht arbeiten - ist derart am 21. JH vorbei - da muss D langsam aktiv werden.

In meiner Welt gäbe es perse keinen Unterhalt, keinen Versorgungsausgleich. Eltern haben Kind gezeugt. Wenn Frau nun zu Hause bleibt ist das ihr B., es gibt Grippen und Kitas, Pumpen zum Milchabsaugen - damit auch Mann füttern kann....es gibt Alternativen.
Keiner muss jahrelang zu hause bleiben - das ist freiwilig und sollte so behandelt werden. Igelleistungen muss ich beim Arzt auch selbst bezahlen.
Als mann habe ich alle nachtschichten meiner Kinder gehabt inkl. Flasche geben, Windel wechseln, die ganze Nacht Schreien aushalten trotz 40h Woche und Probezeit! ich weiß wovon ich rede!

Und die Kinder gehören im Grundsatz (Eheschein hin oder her) zu je 50 % aufgeteilt. Sprich jedes Elternteil hat erstmal 50 % der Kosten zu bezahlen und 50 % des Aufwands zu leisten.

Und nur wenn ein Elternteil beim Aufwand seine 50 % nicht komplett leistet, so müsste dies in Form von einer Ausgleichszahlung abgegolten werden. Aber nicht 100 % Unterhalt, denn 50 % hat das andere Elternteil perse zu tragen, sondern bei Null Umgang 50 % Unterhalt. Bei dem Modell - alle 2 Wochenenden - sind das 20 % der Zeit also 30 % Unterhalt...Wohnkosten hat jeder für das Kind, die würden aus den Unterhaltssätzen verschwinden, die Kinderbetreuung wird immer 50 % aufgeteilt.

Das wäre so meine Grundvorstellung. Dann würden noch mehr Männer sich mehr um die Kids kümmern - bisher werden sie ja daran gehindert und es gäbe keine Unterhaltsklagen mehr. Denn Mann würde dann nicht 300-500 Euro im Monat aufbringen sondern eventuell noch 100 Euro.
Aber dann müssten sehr viele Frauen plötzlich arbeiten gehen, daher wird das nie kommen.

51,5 % der Wähler sind Frauen - daher sind die Gesetze wie sie sind.

Du musst dich nicht angesprochen fühlen. Ich kenne viele Frauen, die das ähnlich sehen und kein Bock auf die von mir genannten Fälle haben. Das sind dann die Fälle wo es auch nicht vor Gericht geht und man sich einvernehmlich scheiden lässt, die Kinder im Wechselmodell leben und jeder seinem Job nachgeht und schon aus Stolz niemals Unterhalt von anderem verlangen würde. Aber es gibt eben auch viele Frauen, die Kinder vornehmlich als Cashcows sehen.

Ich werde wohl nicht wieder heiraten. Als Liebesbeweis taugt der Standesbeamte nicht, da koche ich lieber abends nach 10h Büro meiner Liebsten noch eine Arabiata und zeige ihr wie sehr ich sie achte und liebe. Sowas wie Gefühle und Liebe muss man glaube ich nicht schriftlich fixieren.

Aber ist ja OT

Ich denke Frau und Mann können froh sein, wenn es ihnen nach 3 Wochen einfällt, dass es vorbei ist. Der Schmerz geht irgendwann vorbei und später ist man glücklich, dass man nicht so viele Jahre verloren hat - man lacht dann darüber.
Und die Auswirkungen sind halt nicht so krass, wie bei längeren Ehen.

14.09.2018 07:15 • #48


B
Ja ich hab das alte Handy da sind seine googledaten drauf. Ich hab halt nur meine Karte rein getan. Ohne alles zu erneuern, weil WhatsApp war drauf meine Nummern waren alle da und Facebook war drauf. Wieso handy komplett sanieren? Und über googlemaps kann man sich ja die zeitachse ansehen.
An der Adresse steht auch sein Auto in einem Wohngebiet. Mit der Tochter vom Chef. Die ist mindestens 35 und hässlich wie die Nacht.
Es tut weh zu wissen gegen so etwas ausgetauscht worden zu sein. Und es ekelt mich an, dass er die mit dem Mund geküsst hat mit dem er mich geküsst hat. Dass er mit mir geschlafen hat und meine DNA zu ihr getragen hat

Ja wohl möglich dass es besser ist nach 3 Wochen. Aber dennoch ist es ein mega Kracher, ich bin noch mehr verliebt als man es nach 30 Jahren ist. Ich hab gerade frisch für mich beschlossen mein Leben mit ihm zu verbringen. Ich denke das macht es besonders hart..

Eine annullierung ist leider nicht möglich. Allerdings darf er nicht mehr in unser Haus. Das steht zu 50:50 für jeden von uns im Grundbuch und auch im Kredit. Aber da er ja 'ausgezogen' ist. Dem Brief wird er morgen von der Anwältin bekommen.

14.09.2018 07:53 • x 1 #49


Rinah
Liebe Bailey,

kennst Du die Adresse denn? Kennst Du die Tochter vom Chef? Warst Du schonmal da? Und:

Zitat von Bailey254:
[12.9.,] Julian: Ne tue ich nicht! Das versuche ich ja die ganze Zeit zu sagen

Was versucht er denn zu sagen? Was sagt er überhaupt? Wie hast Du ihn mit Deinem Wissen konfrontiert?

Mal unabhängig davon, ob er eine andere hat oder nicht, sein Verhalten Dir gegenüber hat mit Ehe und Liebe nichts zu tun und der Weg zur Anwältin ist denke ich der richtige. Mit Abstand wirst Du das alles auch verarbeiten können. Hier bist Du auf jeden Fall gut aufgehoben, wenn Du Dich auskotzen möchtest.

Zitat von Bailey254:
Dass ich bei jedem Mann den ich vielleicht irgendwann mal kennenlernen immer sofort Angst haben muss wenn etwas in die Richtung geht.

Das hast Du selbst in der Hand. Andere Männer können nichts für die Fehler Deines Mannes. Glaub mir, das wird schon!

14.09.2018 08:23 • x 2 #50


machtlos
Zitat von Gorch_Fock:
Geh bitte umgehend zu einem Fachanwalt. Eine Annulierung zeitnah ist sehr wohl möglich. Ihr spart so auch mehrere tausend Euro RA und Gerichtsgebühren. Das Haus solltet ihr verkaufen, mit Deinem Nochmann solltest Du keine finanzielle Verbindung beibehalten. Er wirkt unreif. Nach meiner Einschätzung hat er längst jemand anderes am Start.


Das stimmt nicht, eine Annulierung ist nicht möglich. Trennungsjahr abwarten und kurz vor Beendigung Scheidung beim Amtsgericht einreichen

16.09.2018 22:04 • #51


Froschkönig
Zitat von Bailey254:
Ca. 2 Wochen nach der Hochzeit plötzlich wieder der Schock, er liebt mich über alles aber weiß nicht ob er die Beziehung bzw jetzt Ehe noch will. Er will frei sein, machen können was er will und mehr Geld haben. An dem Abend schlief ich bei einer Freundin


So etwas sollte man sich vor der Hochzeit überlegen, kranker Typ.
Mein Beileid, du arme
Gut das du dann bei ner Freundin geschlafen hast.

17.09.2018 03:50 • #52


Froschkönig
Zitat von machtlos:

Das stimmt nicht, eine Annulierung ist nicht möglich. Trennungsjahr abwarten und kurz vor Beendigung Scheidung beim Amtsgericht einreichen


Stimmt

Quelle http://www.scheidung.org

Nachträgliche Gründe, um in Deutschland eine Ehe annullieren zu lassen
Neben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe. Diese Gründe liegen vor, wenn

ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vorübergehende Störungen der Bewusstlosigkeit können zum Beispiel durch Alk. oder Dro. auftreten
ein Ehepartner bei der Eheschließung nicht wusste, dass es sich um eine solche handelte, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Gemeint ist damit etwa der Fall der mangelnden Sprachkenntnisse.
ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe arglistig über solche Umstände getäuscht wurde, bei deren tatsächlicher Kenntnis er die Ehe nicht geschlossen hätte, soweit sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse bezieht, § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Der Zusatz, wonach sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse beziehen darf, ist deswegen wichtig, weil entgegen zahlreicher Veröffentlichungen speziell im Internet der Fall des Heiratsschwindlers eben gerade nicht erfasst ist. Dies gilt ebenso etwa für eine verschwiegene Privatinsolvenz oder der Vortäuschung von angeblichem Vermögen. Der Aufhebungsgrund ist aber gegeben, wenn etwa Impot. oder ansteckende Krankheiten (etwa HIV-Infektion), aber auch eine frühere Ehe oder leibliche Kinder verschwiegen wurden und der andere Ehepartner bei Kenntnis dieser Umstände von einer Heirat abgesehen hätte
ein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde, § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB
beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten, § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Davon umfasst wird in erster Linie der Fall der Scheinehe, etwa zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis

17.09.2018 04:01 • #53


M
Im besten Fall geht noch eine Härtefall-Scheidung, aber um das zu Ergründen hilft nur der
Besuch eines Fachanwaltes für Familienrecht

17.09.2018 05:38 • x 1 #54


Froschkönig
Zitat von Totunglücklich:
ein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde


Er hat dich gezwungen, bedroht das du ihn heiratest, wie konntest du es vergessen.
Überlege doch mal wie heftig das war.

17.09.2018 05:46 • #55


machtlos
Zitat von Totunglücklich:

Stimmt

Quelle http://www.scheidung.org

Nachträgliche Gründe, um in Deutschland eine Ehe annullieren zu lassen
Neben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe. Diese Gründe liegen vor, wenn

ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vorübergehende Störungen der Bewusstlosigkeit können zum Beispiel durch Alk. oder Dro. auftreten
ein Ehepartner bei der Eheschließung nicht wusste, dass es sich um eine solche handelte, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Gemeint ist damit etwa der Fall der mangelnden Sprachkenntnisse.
ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe arglistig über solche Umstände getäuscht wurde, bei deren tatsächlicher Kenntnis er die Ehe nicht geschlossen hätte, soweit sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse bezieht, § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Der Zusatz, wonach sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse beziehen darf, ist deswegen wichtig, weil entgegen zahlreicher Veröffentlichungen speziell im Internet der Fall des Heiratsschwindlers eben gerade nicht erfasst ist. Dies gilt ebenso etwa für eine verschwiegene Privatinsolvenz oder der Vortäuschung von angeblichem Vermögen. Der Aufhebungsgrund ist aber gegeben, wenn etwa Impot.. oder ansteckende Krankheiten (etwa HIV-Infektion), aber auch eine frühere Ehe oder leibliche Kinder verschwiegen wurden und der andere Ehepartner bei Kenntnis dieser Umstände von einer Heirat abgesehen hätte
ein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde, § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB
beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten, § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Davon umfasst wird in erster Linie der Fall der Scheinehe, etwa zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis


Das ist mir alles klar. Aber diese Gründe greifen hier doch nicht. Es liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass er geisteskrank war. Dro. oder Alk.probleme und HIV schließe ich auch mal aus, da die TE diesbezüglich nichts geschrieben hat. Und um einen Heiratsschwindler handelt es sich hier auch nicht.

Ich spreche von einer stinknormalen Ehe und die kann man in Deutschland nich anulieren lassen.

17.09.2018 11:52 • x 1 #56


machtlos
Zitat von mcteapot:
Im besten Fall geht noch eine Härtefall-Scheidung, aber um das zu Ergründen hilft nur der
Besuch eines Fachanwaltes für Familienrecht


Es handelt sich hier niemals um einen Härtefall....

17.09.2018 11:54 • #57


Froschkönig
Nein das meine ich ja auch, es war eine normale Ehe.
Keiner der Punkte würde hier greifen.

Aber alles irgendwie krank, hätte er mal vorher die Hochzeit abgesagt.
Aber kurz hinterher unfassbar.

Aber ich habe selber gelernt es gibt die unfassbarsten Sachen.
Sei stark nimm Anwalt und halte das Trennungsjahr durch.
Vergess ihn, jemand der dir soetwas antut, soetwas hast du doch nicht verdient.
Kann mir vorstellen wie Sch.... es dir gehen muss

17.09.2018 16:28 • #58


F
Gibt es in Deutschland nicht scheidung in einvernehmen dann wären nur 6 monate trennung nötig?

17.09.2018 16:31 • #59


Femira
Hey Bailey
Wie geht es dir denn jetzt? Gibt es etwas Neues?

17.09.2018 18:08 • #60


A


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