Zitat von Schwarze_Rose: Jetzt besteht das Problem, dass mein Noch-Ehemann und ich eine Eigentumswohnung haben und mir deshalb viele Steine in den Weg gelegt werden. Obwohl wir durch die Wohnung stark überschuldet sind, wird Sie trotzdem als verwertbares Vermögen eingestuft. Ich weiß jetzt nicht wie es weiter gehen soll.
Zitat von nalea: Das ist doch schon seltsam.Die Wohnung scheint also verkauft.
Für mich klingt das eher als ist die Wohnung noch nicht verkauft.
Wäre die Wohnung verkauft, würde die Immobilie bei der Beantragung von Bürgergeld nicht so eine große Rolle spielen.
Es würde doch nur dann eine Rolle spielen, wenn aus dem Verkauf der Immobilie so ein großer Gewinn erzielt wurde, dass auch nach der Kredittilgung ein "Vermögen" übrig bleibt.
Im Regelfall -ich hoffe die TE ist jetzt nicht DIE Ausnahme- ist es in der heutigen Zeit recht gut möglich seine Immobilie
mindestens zu einem Preis zu verkaufen der den Kredit tilgen könnte. Ich kenne niemanden der in den letzten Jahren seine Immobilie verkauft hat und verschuldet blieb.
Allerdings sind meine Beobachtungen nicht das Maß aller Dinge.
Steige da aber auch nicht so richtig durch...
Zitat von Schwarze_Rose: Mein Ex hat die Wohnung leer geräumt und die Kinder mitgenommen. Mir bleibt nichts anderes übrig als in dieser Wohnung zu leben bis die neuen Eigentümer mich an die frische Luft setzen.
Zitat von Schwarze_Rose: Ich habe mich an alle möglichen Hilfsorganisationen gewendet und deren Lösung ist, dass ich bei meinen Ex wohnen muss bis ich eine eigene Wohnung habe.
...weil, wenn der Ex in einer neuen bzw. eigenen Wohnung mit den Kindern wohnt und die beiden getrennt sind, welche Hilfsorganisation unterbreitet als Lösung der Exmann muss die TE zwangsweise in dessen neue Wohnung aufnehmen?
Anders wäre es wenn beide in der Eigentumswohnung leben und die TE aus Mangel an Alternativen, erstmal in der gemeinsamem Wohnung bleiben muss.
Vlt. möchte die TE hier nochmal genauer Auskunft geben: Ist die Eigentumswohnung bereits verkauft oder nicht?
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