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Wohnunglos nach Trennung

Heffalump
Zitat von alleswirdbesser:
Ich lasse halt nicht gerne das, was ich geschrieben habe, als dumm betiteln. Du etwa?

Mir ist das relativ egal, weil ich immer erst warte, was dazu vom TE gesagt wird und nicht was die anderen sagen

05.09.2025 18:03 • #76


Heffalump
Zitat von alleswirdbesser:
In München würdest du beim Verkauf einer Wohnung jede Menge Kohle bekommen.

A nimmer so einfach, hat viel mit der Lage zu tun

05.09.2025 18:03 • x 1 #77


A


Wohnunglos nach Trennung

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Heffalump
Zitat von alleswirdbesser:
Und hier wäre das Alter der Kinder wichtig. Kleine Kinder würden sich kaum wehren können.

Bitte

Lasst das schwarze Röschen auch mitschreiben

05.09.2025 18:05 • x 1 #78


Löwenzeh
@Schwarze_Rose
Deine psychische Erkrankung kannst du vielleicht genauso gegen deinen Mann verwenden, wie er sie gegen dich zu verwenden versucht.
Sie kann Erklärungen liefern, Fristen verlängern, Unterhaltsansprüche verändern. Lass dich von ihm nicht länger ins Bockshorn jagen. Du hast die gleichen Rechte wie er, Krankheit hin oder her.
Eine Frage: Hat er das alleinige Sorgerecht? Wenn nicht und du weißt nicht, wo deine Kinder sind - ab zur Polizei und danach Jugendamt. Anzeigen. Oder protokollieren, weiß nicht, was da möglich ist, wenn beide Sorgerecht haben. Aber was polizeilich festgehalten ist, arbeitet schonmal für dich
Scham ist ein nutzloses Gefühl, dass deine Energie frisst und nichts ändert.
Hol dir Hilfe.
Sprich mit anderen. Ärzten, Beratungsstellen, Anwälten.
Wissen ist nicht nur Macht - es nimmt dir auch das Gefühl der Ohnmacht.
Du könntest dich einweisen lassen. Obdachlosigkeit erstmal abgewandt, Zeit verschafft, Hilfe zur Hand.
Wenn du das scheust, nicht brauchst, nicht möchtest, dann musst du anderweitig aktiv werden. Da gab's ja auch schon ein paar gute Tipps

05.09.2025 18:22 • x 6 #79


DiesDasAnanas
Zitat von alleswirdbesser:
Ja, weil ich es war mit Arbeit suchen.

Falls es dich beruhigt, du bist gar nicht die erste oder einzige Person gewesen die das Thema Job Suche angesprochen hat.
Das Thema ist auch nicht dumm, weil mit einem geregelten Einkommen einfach mehr möglich ist.

Achso und Geh arbeiten! hat hier so in der Art niemand geschrieben.

05.09.2025 19:30 • x 4 #80


DiesDasAnanas
Zitat von Schwarze_Rose:
Jetzt besteht das Problem, dass mein Noch-Ehemann und ich eine Eigentumswohnung haben und mir deshalb viele Steine in den Weg gelegt werden. Obwohl wir durch die Wohnung stark überschuldet sind, wird Sie trotzdem als verwertbares Vermögen eingestuft. Ich weiß jetzt nicht wie es weiter gehen soll.

Zitat von nalea:
Das ist doch schon seltsam.Die Wohnung scheint also verkauft.

Für mich klingt das eher als ist die Wohnung noch nicht verkauft.

Wäre die Wohnung verkauft, würde die Immobilie bei der Beantragung von Bürgergeld nicht so eine große Rolle spielen.
Es würde doch nur dann eine Rolle spielen, wenn aus dem Verkauf der Immobilie so ein großer Gewinn erzielt wurde, dass auch nach der Kredittilgung ein Vermögen übrig bleibt.

Im Regelfall -ich hoffe die TE ist jetzt nicht DIE Ausnahme- ist es in der heutigen Zeit recht gut möglich seine Immobilie mindestens zu einem Preis zu verkaufen der den Kredit tilgen könnte. Ich kenne niemanden der in den letzten Jahren seine Immobilie verkauft hat und verschuldet blieb.
Allerdings sind meine Beobachtungen nicht das Maß aller Dinge.

Steige da aber auch nicht so richtig durch...
Zitat von Schwarze_Rose:
Mein Ex hat die Wohnung leer geräumt und die Kinder mitgenommen. Mir bleibt nichts anderes übrig als in dieser Wohnung zu leben bis die neuen Eigentümer mich an die frische Luft setzen.


Zitat von Schwarze_Rose:
Ich habe mich an alle möglichen Hilfsorganisationen gewendet und deren Lösung ist, dass ich bei meinen Ex wohnen muss bis ich eine eigene Wohnung habe.

...weil, wenn der Ex in einer neuen bzw. eigenen Wohnung mit den Kindern wohnt und die beiden getrennt sind, welche Hilfsorganisation unterbreitet als Lösung der Exmann muss die TE zwangsweise in dessen neue Wohnung aufnehmen?
Anders wäre es wenn beide in der Eigentumswohnung leben und die TE aus Mangel an Alternativen, erstmal in der gemeinsamem Wohnung bleiben muss.

Vlt. möchte die TE hier nochmal genauer Auskunft geben: Ist die Eigentumswohnung bereits verkauft oder nicht?

Hast du einen Anwalt?

05.09.2025 20:19 • #81


alleswirdbesser
Zitat von DiesDasAnanas:
Wäre die Wohnung verkauft, würde die Immobilie bei der Beantragung von Bürgergeld nicht so eine große Rolle spielen.

Das ist wieder so eine Sache… Wenn die Wohnung möglicherweise nur ihm gehört, er sie verkauft hat, das Geld eingesteckt hat, sagt das Amt vielleicht, dass ihr ja ein Teil gehört (nur wer stellt den Betrag fest?) und es wird mitgerechnet. Aber ehrlich gesagt sind hier so viele Unbekannte, dass man beim Spekulieren schnell ins Schleudern kommt. Macht für mich wenig Sinn inzwischen.

05.09.2025 20:24 • x 1 #82


alleswirdbesser
Zitat von DiesDasAnanas:
weil, wenn der Ex in einer neuen bzw. eigenen Wohnung mit den Kindern wohnt und die beiden getrennt sind, welche Hilfsorganisation unterbreitet als Lösung der Exmann muss die TE zwangsweise in dessen neue Wohnung aufnehmen?

Ich stelle mir das auch unmöglich vor: Mein Mann trennt sich, ich ziehe aus und ein Amt sagt ich solle ihn in meiner neuen Wohnung aufnehmen?! Anders verhält es sich mit dem Unterhalt, dazu kann man mich verpflichten, wenn er kein Einkommen hat. Aber ein Zusammenleben zu erzwingen, nachdem ich ausgezogen bin, das kann ich mir nicht vorstellen.

05.09.2025 20:27 • x 2 #83


DiesDasAnanas
Zitat von alleswirdbesser:
Ich stelle mir das auch unmöglich vor: Mein Mann trennt sich, ich ziehe aus und ein Amt sagt ich solle ihn in meiner neuen Wohnung aufnehmen?!

Ja eben!
Liege mit Grippe im Bett, aber selbst im Fieberwahn fühlt sich das falsch an. Dachte mir auch: Kann man einfach den Expartner aufgedrückt bekommen?!

05.09.2025 20:32 • x 1 #84


F
Zitat von DiesDasAnanas:
Ja eben! Liege mit Grippe im Bett, aber selbst im Fieberwahn fühlt sich das falsch an. Dachte mir auch: Kann man einfach den Expartner aufgedrückt ...

Gute Besserung!

05.09.2025 20:42 • x 2 #85


L
Zitat von DiesDasAnanas:
Kann man einfach den Expartner aufgedrückt bekommen?!


Definitiv nein. Ich sage ja immer noch, dass zwischen inserieren der Wohnung und der Kaufpreisfälligkeit viel Zeit ins Land geht. Also drohte die Obdachlosigkeit nicht von heute auf morgen. Im übrigen unterstützt das Amt auch bei der Ersteinrichtung. Sofern ein genehmigter Bürgergeldantrag vorliegt, reicht ein Anschreiben, in dem aufgelistet wird, was für die Erstausstattung benötigt wird. Das Amt gewährt dann nach Prüfung einen Kredit für die Anschaffung der benötigten Möbel.
Niemand in Deutschland muss obdachlos und/oder in einer nicht eingerichteten Wohnung schlafen. Man muss sich eben nur kümmern und wenn man selber dazu nicht fähig ist, sich Hilfe holen.

05.09.2025 20:45 • x 3 #86


DiesDasAnanas
@Felica2024 Danke!

05.09.2025 21:19 • x 1 #87


Heffalump
Röschen, du bist seit 2014 hier Mitglied, ich vermute mal, das du damals schon Fragen und Probleme hattest, und hier im Forum viel mitgelesen und mitgenommen hast.
Wenn du auch nur sporadisch mitgelesen hast, so dürfte dir nicht entgangen sein, das man mit mehr Information besser beraten kann, als ohne. Das wird die Schnittmenge, der wilden Spekulationen größer.

Auch wirst du in über zehn Jahren Zugehörigkeit, zwischen drin, mitbekommen haben, das es User gibt, die sachlich resolut an ein Thema gehen und User, die vorpreschen und sich in diversen Märchen ergehen.

Aber verzeih, wenn ich das anspreche, du würdest wohlwollendere Antworten erhalten, wenn du dich etwas mehr beteiligst.
Ja, dein Leid ist groß, aber vom Rätselraten ist halt auch nicht jedem geholfen worden.

Außerdem, vermute ich, ist dein *Partner, ein schwieriger Charakter, sonst wäre deine Situation nicht so eskaliert.
Ich hoffe für dich, dass du aus den vielen Tipps was mitnehmen kannst und dein drohendes Damokles Schwert gegen ihn richten kannst

06.09.2025 04:48 • x 3 #88


Schwarze_Rose
Seit 2014?!

Schaut genau auf mein Profil. Da steht das genaue Datum.

06.09.2025 07:03 • #89


Heffalump
Zitat von Schwarze_Rose:
Seit 2014?! Schaut genau auf mein Profil. Da steht das genaue Datum.

Ups, die Grundaussage bleibt gleich. Mit mehr Infos kann man dich besser erreichen

06.09.2025 07:21 • x 1 #90


A


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